Ambulante OP, anschließend Komplikation und stationärer Aufenthalt

  • Hallo liebes Forum!

    Ich bräuchte mal Eure Hilfe zu folgendem Problem:

    Patient wird am 12.03.2004 ambulant in unserem Hause operiert (Hernien OP).
    Wird dann am 18.03.2004 stationär wegen Komplikationen aufgenommen und bleibt bis zum 22.03.2004 in unserem Haus.

    Was mache ich bei diesem Fall mit der ambulanten OP?? Wird sie mit dem stationären Fall zusammen gefasst??
    Oder kann ich beides einzeln abrechnen??

    Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen oder brichten wie es in anderen Häusern läuft.

    Viele Grüße aus dem Sauerland
    Nicole Schneider :hasi:

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Frau Schneider,
    hallo


    zwei Fälle!

    Siehe §7 Amb. Op und stationsersetzende Maßnahmen Vertrag nach § 115b Abs. 1 SGB V

    (2) Wird ein Patient an demselben Tag in unmittelbaren Zusammenhang mit dem ambulanten Eingriff eines Krankenhauses stationär aufgenommen, erfolgt die Vergütung nach Maßgabe der BPflV bzw.des KHEntgG.


    Gruß

    E Rembs