Abbildung Apherese hämatopoetischer Stammzellen zur Transplantation

  • [arial]Welche OPS-301 verwenden Sie zur Abbildung der Apherese hämatopoetischer Stammzellen?[/arial]

    Beispiel: Ein Patient geht mehrmals während eines stationären Aufenthaltes zur Zellapherese. Die Zahl der gesammelten Zellen reicht jedoch nicht für eine Transplantation im nächsten stationären Aufenthalt aus.

    Kann in diesem Fall pro Apherese die 8-823 dokumentiert werden, oder muss auch ohne folgender Transplantation die 5-410.10 verwendet und somit das ZE37 angesetzt werden?

    Kann dder Kode 8-823 für die Sammlung hämatopoetischer Stammzellen verwendet werden, oder wäre dies ein klarer Fall für \'upcoding\'?

    Wer kann hier helfen und Licht ins dunkel bringen???

    :a_augenruppel: Grüße, s.jobst

  • [arial]Lieber Herr Jobst!

    Wir verfahren wie folgt:

    Bei Apheresen zur nachfolgenden [c=blue]autologen Stammzelltransplantation [/code] [/arial] (OPS301: 8-810 oder zum nachfolgenden [c=blue]autologen Stammzellsupport [/code] im Sinne einer Supportivmaßnahme bei hoch-dosierter Chemotherapie (OPS301: [arial]verschlüsseln wir [/arial][c=crimson]5-410.10[/code] Stammzellentnahme bei Eigenspender.

    [arial]Die Anwendung dieses Codes führt den Grouper (ID und 3M) schnurstracks in die DRG[/arial]

    [c=coral]A42Z[/code] [c=darkblue]Stammzellentnahme bei Eigenspender[/code].

    Entsprechende Zusatzentgelte (hier ZE37) werden entsprechend in Ansatz gebracht.

    [arial]Die Verschlüsselung erfolgt unabhängig vom Erfolg i. S. v. ausreichender Anzahl an Stammzellen, da der hohe apparative und personelle Aufwand unbesehen des später nachfolgenden Ergebnisses in jedem Falle besteht.[/arial]

    Beste Wünsche & Grüsse

    Andreas Christaras
    Kinderonkologie, Universitätskinderklinik Düsseldorf

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    Dr. med. A. Christaras
    FA Kinder- & Jugendmedizin

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Entsprechende Zusatzentgelte (hier ZE37) werden entsprechend in Ansatz gebracht.


    Hallo

    5-410.1 Hämatopoetische Stammzellen
    Hinw.: Die medikamentöse Stimulation vor der Entnahme und die apparative Aufbereitung der Stammzellen sind im Kode enthalten
    .10 Zur Eigenspende
    .11 Zur Fremdspende


    Wie rechtfertigen Sie das ZE 37?


    Gruß

    E Rembs

  • Lieber Herr Jobst und lieber Herr Rembs!

    Sorry (!!!!), hier hat die (geistige) Umnachtung bei Müdigkeit meinerseits zugeschlagen.

    [c=crimson]Wir können (entsprechend den Ausführungen von Herrn Rembs) die ZE37 (Apherese) natürlich NICHT in Ansatz bringen, da wir durch die vorgenannte Verschlüsselung in die DRG A42Z gelangen.[/code]

    Mit dieser DRG - welche krankenhaus-individuell, regionsweit oder landesweit oder bundesweit zu vereinbaren ist - sind entsprechend der Kodierungsgrundlagen die Kosten für Apherese und Stimulation durch GCSF zumeist abgedeckt bzw. sollen abgedeckt sein.

    Ich bin leider (siehe Umnachtung) auf den alleinige Begriff Apherese \"abgefahren.\" Sorry nochmals dafür.

    Quintessenz (mit wachem Kopf formuliert) sollte sein:

    Unbesehen des \"Erfolges\" der Stammzellseparation verschlüsseln wir diese, da der Aufwand nun faktisch entstanden ist. Bis dato wie gesagt keine Beanstandungen seitens der Kostenträger, allerdings ist dieses Haus ebenfalls eines, welches noch nicht nach KFPV2004 (DRG), sondern weiterhin nach Pflegesätzen samt FP/SE abrechnet.

    Nochmals Sorry und beste Wünsche für die anstehende Woche

    Andreas Christaras
    Kinderonkologie, Universitätskinderklinik Düsseldorf

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    Dr. med. A. Christaras
    FA Kinder- & Jugendmedizin