Guten Morgen liebes Forum
Folgender Fall bereitet mir Kopfzerbrechen
Kind(14Jahre)wird stationär aufgenommen,ist
sehr pflegebedürftigt.Eigentlich könnte nun das
Kind entlassen werden,nach 10 Tagen,aber das
Jugendamt sagt nun,das es nicht nach Hause
entlassen werden soll,sondern in ein Pflegeheim,
da Eltern überfordert.Diese stimmen nicht zu,der
richterliche Beschluss soll wahrscheinlich ende
derWoche vorliegen das das Kind vom KH direkt
ins Pflegeheim entlassen wird.
Nun wurde ich gefragt,wer die Kosten trägt,da
die OGVD schon überschritten ist.Ich bin der
Meinung das eigentlich ersichtlich ist warum das
Kind so lange hier lag und das es so keine Probleme
geben dürfte,wir die Zuschläge bekommen.
Aber eine Person ist der Meinung man könnte es der
Pflegekasse oder Jugendamt in Rechnung stellen.
Ist das richtig.Hat jemand mit soetwas Erfahrung??
Für das Kind alleine finde ich es schon schlimm
genug.
Kann mir jemand helfen?
Danke Zabi
Entlassung nicht gewünscht
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Zabi -
12. Mai 2004 um 10:04 -
Erledigt
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Schönen guten Tag Frau Zabi!
Nach dem SGB V darf die Krankenkasse nur Behandlungen bezahlen, die medizinisch erforderlich sind. Da das Kind eigentlich entlassen werden sollte und lediglich das Jugendamt dagegen war, spricht dies eher für soziale, als für medizinische Gründe. Selbst wenn argumentiert werden könnte, dass die Entlassung dem Kind aus psychologischen Gründen nicht zuzumuten ist oder dass die Gesundheit des Kindes zu Hause hochgradig gefährdet ist, kann die durch das Gericht entstehende zeitliche Verzögerung sicherlich nicht medizinisch begründet werden. Somit könnte sich die Krankenkasse (formal zu Recht) der Zahlungsverpflichtung für diese Zeit entziehen. (Wie handhaben die hier im Forum vertretenen Krankenkassenmitarbeiter solche Fälle? )
Natürlich hat eigentlich auch nicht das Krankenhaus die Verzögerung zu verantworten. Ob sich allerdings das Jugendamt für die Übernahme der Mehrkosten für zuständig hält, bezweifel ich jedoch auch.
:threemonkey:
Berichten sie uns doch bitte, wer letztlich bezahlt (oder auch nicht)!Schönen Tag noch,
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Hallo, Herr Schaffert,
hallo, Zabi,meine Meinung hierzu: Leider (in Ihrem Sinne) greift hier die Vereinbarung der Spitzenverbände nicht, da die Träger für Jugend-, Sozialamt usw. nach meiner Kenntnis sich mal wieder draus gehalten haben.
Ansonsten hätten Sie sich einfach an den zunächst zuständigen Kostenträger wenden können, der dann ggf. einen Erstattungsanspruch bei dem ebenfalls involvierten Kostenträger gestellt hätte.Bestimmte Kostenträger strapazieren doch arg das Subsidiaritätsprinzip; und dies auch noch unterschiedlich nach Bundesländern(Bayern hui, NRW z.B. pfui). In diesem Fall würden wir nicht gesamt zahlen, um nicht den Wegfall der Bedürftigkeit zu provozieren. Gern genutzte Argumentation etwa Sozialamt: Wieso, Ihr habt doch gezahlt. Dann besteht doch nach dem Subsidiaritätsprinzip keine Bedürftigkeit mehr. :i_baeh:
Also: Zabi ist dringend zu empfehlen, sich an das Jugendamt zwecks Kostenausgleich zu wenden.
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Hallo alle zusammen
Nach gemeinsamer Durchsicht der Akte sind es noch 3Tage über
der OGVD.Der Chefarzt sagt nun ,das es auch aus der Sicht des
KH nicht vertrettbar ist es das Kind nach Hause zu entlassen.
Sollte die KK nicht die Tage bezahlen ist er auch gewillt es hin
zunehmen.(Hofft aber das KK zahlt,da Kind ja bei Kasse bekannt ist)
Persönlich finde ich das OK,da an das Wohl des Kindes gedacht wird
und nicht nur immer ans Geld.ABER von der Verwaltungsseite habe
ich schon die Ansage bekommen,das das Jugendamt die Tage zahlen
sollte(wenn Kasse nicht zahlt)aber dann nicht nur die 3Tage sondern
insgesamt 8Tage die das Kind eher Entlassen werden konnte.Ob das
so geht??Bin da auch gespannt auf das Aufeinandertreffen
Chefarzt und doch der sehr bissigen Person.Gruß
Zabi