Hallo,
folgender Fall:
Ein Patient wird nach Kammerflimmern reanimiert und 96 Stunden beatmet.
Dann wird dem Patienten - weil man ihn ja so nicht entlassen kann (ungeschützt) - ein AICD eingebaut.
Erlös A13Z - RG 6.16.
Hätte die Beatmung 5 Minuten eher geendet, dann wären es 12 k€ mehr gewesen (RG 10,28 - F01Z).
Darf man nun die Beatmung einfach unterschlagen auf der Rechnung? Oder ist ein ZE für eine Implantation des teuren Gerätes (Sachkosten) geplant (Split der DRG in Leistung und Sachkosten)?
Gruß
B. Mehlhorn