Hallo,
bei uns gibt es differente Auffassungen zum Gebrauch der Codes
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T88.6 Anaphylaktischer Schock als unerwünschte Nebenwirkung eines indikationsgerechten Arzneimittels oder einer indikationsgerechten Droge bei ordnungsgemäßer Verabreichung
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T88.7 Nicht näher bezeichnete unerwünschte Nebenwirkung eines Arzneimittels oder einer Droge
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Z88.0 Allergie gegenüber Penizillin in der Eigenanamnese
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Einige wollen eine T88.7 auch dann codieren, wenn zwar im aktuellen Aufenthalt kein Peniclillin gegeben wurde, jedoch ein erhöhter Aufwand durch Vermeidung von Penicillin gegeben war (anderes teureres Antibiotikum). Andere sagen, daß nur bei manifester Allergie durch Exposition mit dem Agens eine T-Diagnose (entsprechend der Ausprägung) zu wählen ist.
Wie tun?
Gruß
Björn