Hallo Forum,
nach Anlage 3 der KFPV sind nicht mit dem Fallpauschalen-Katalog vergütete Leistungen wie z.B. die DRG B61 krankenhausindividuell mit den Kostenträgern zu vereinbaren. Laut § 9 der KFPV sind für jeden Belegungstag 600 € abzurechnen, wenn für die Leistungen nach Anlage 3 noch keine krankenhausindividuell vereinbarten Entgelte abgerechnet werden.
Wer hat Erfahrung mit der Abrechnung der DRG B61 - sei es über eigene Vereinbarungen mit den Kostenträgern, sei es mit der Abrechnung je Belegungstag?
Über einen Austausch hier im Forum oder per Mail würde ich mich freuen.
Gruß
Haarbeck