Liebe Kollegen,
bei folgendem Fall ist mir die Frage einer Wiederaufnahme bzw. Neuaufnahme nicht deutlich:
Pat. wird vom Akutbereich des KH A zu uns (KH B) direkt verlegt. Wir entlassen in die Reha-Einrichtung von KH A. Anschließend kommt der Pat. erneut zu uns, und zwar wegen einer Zweiterkrankung, die inhaltlich keinen direkten Bezug zur Leistungserbringung in der Reha-Einrichtung hatte. Anschließend erfolgt aus KH B die reguläre Entlassung nach Hause.
Wann handelt es sich bei unseren beiden Behandlungsepisoden um eine Wiederaufnahme mit Fallzusammenführung ? Muss eine Orientierung an der 30-Tage-Frist erfolgen ?
Habe ich es richtig verstanden, dass es nicht wesentlich ist, ob die zweite Behandlung im KH B einen inhaltlichen Bezug zu den Leistungen in der Reha hat ? Nach meinem Verständnis ist es relevant, die beiden Aufenthalte in KH B auf inhaltliche Übereinstimmung zu prüfen.
Vielen Dank für alle Tipps.
Gruß
Elrip