Wiederaufnahme oder Neuaufnahme ?

  • Liebe Kollegen,

    bei folgendem Fall ist mir die Frage einer Wiederaufnahme bzw. Neuaufnahme nicht deutlich:

    Pat. wird vom Akutbereich des KH A zu uns (KH B) direkt verlegt. Wir entlassen in die Reha-Einrichtung von KH A. Anschließend kommt der Pat. erneut zu uns, und zwar wegen einer Zweiterkrankung, die inhaltlich keinen direkten Bezug zur Leistungserbringung in der Reha-Einrichtung hatte. Anschließend erfolgt aus KH B die reguläre Entlassung nach Hause.

    Wann handelt es sich bei unseren beiden Behandlungsepisoden um eine Wiederaufnahme mit Fallzusammenführung ? Muss eine Orientierung an der 30-Tage-Frist erfolgen ?

    Habe ich es richtig verstanden, dass es nicht wesentlich ist, ob die zweite Behandlung im KH B einen inhaltlichen Bezug zu den Leistungen in der Reha hat ? Nach meinem Verständnis ist es relevant, die beiden Aufenthalte in KH B auf inhaltliche Übereinstimmung zu prüfen.

    Vielen Dank für alle Tipps.

    Gruß
    Elrip

  • Hallo Elrip,

    eine Verpflichtung zur Fallzusammenführung aufgrund der Rückverlegungsregel in §3 Abs. 3 KFPV 2004 scheitert daran, dass es sich bei der Reha-Einrichtung nicht um ein Krankenhaus handelt (ich unterstelle, dass die Reha-Abteilung keine als akutstationär geltende Frühreha ist).

    Insofern müssen Sie lediglich die Vorgaben aus §2 Abs. 1-3 abklären (Basis-DRG innerhalb oGVD? / gleiche MDC innerhalb von 30 Tagen erst nichtoperativ, dann operativ? / Komplikation innerhalb oGVD?).

    Gruß und schöne Pfingsten

    Norbert Schmitt

    Gruß

    Norbert Schmitt