Therapieoptimierung länger zurückliegender Akutereignisse

  • Hallo,liebes Forum,
    wie seht Ihr folgenden Fall:
    Aufnahme eines Patienten zur Therapieoptimierung der symptomatischen Behandlung der Tetraspastik (Tetraparese nach HWS-Trauma und Luxationsfraktur C3/C4 vor 4-6 Jahren).
    Kodiert wurde:
    G82.10 spastische Paraplegie (Hauptdiagnose)
    T09.3 Verletzung des Rückenmarks
    S14.13 sonst. inkomplette Querschnittsverletzung des zervik. Rückenmarks
    S12.21 Fraktur Halswirbel
    K56.0 Paralytischer Ileus
    Die ND G82.10,T09.3 und S14.13 erkennt die Kasse nicht an, da die Ereignisse länger zurückliegen und nicht kodierungsrelevant seien.

    1. Dem würde ich zustimmen. Macht es Sinn, bei den ND zusätzlich die Kodierung:\" Folge von...\" anzuwenden? Aber dann würden die zurückliegenden Verletzungen auch nur wieder explizit dastehen.
    2. Statt K56.0 soll lt. Kasse K59.2 kodiert werden.

    Kann uns jemand aufklären?
    Vielen Dank
    kd

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,

    hier ist doch noch einiges unklar:
    Warum kodieren Sie die Paraplegie, wenn Sie doch selber die Tetraparese beschreiben? Dann sagen Sie, Sie hätten sie als HD kodiert, schreiben dann aber: \"Die ND G82.10 ,T09.3 und S14.13 erkennt die Kasse nicht an,\". Wenn Sie G82.10 kodiert haben, gehe ich davon aus, dass es ein Fall aus 2003 ist, da dieser Kode dieses Jahr keine Gültigkeit mehr hat. Im letzten Jahr war aber über die Nennung der G82.- automatisch die Zuordnung zur B60 vollzogen worden (Pre-MDC), also unabhängig davon, ob als HD oder ND genannt.

    Prinzipiell kodieren Sie hier nach der DKR 1910a (für 2003) Verletzung des Rückenmarks (mit traumatischer Paraplegie und Tetraplegie):
    Rückenmarksverletzung – chronische Phase
    Die chronische Phase betrifft Patienten mit Paraplegie/Tetraplegie, die zur Behandlung von anderen Erkrankungen aufgenommen werden, die mit ihrem Zustand in Zusammenhang stehen können oder nicht (z.B. Harnwegsinfekt).
    In diesen Fällen ist die zu behandelnde Erkrankung, gefolgt von einem Kode der Kategorie G82.- Paraplegie und Tetraplegie anzugeben sowie andere vorliegende Erkrankungen. Die Reihenfolge dieser Diagnosen muss sich an der Definition der Hauptdiagnose orientieren. Die Kodes für die Verletzung des Rückenmarks sind nicht anzugeben, da diese nur in der akuten Phase zu verwenden sind.


    Sie werden also G82.- kodieren, aber nicht die akuten Verletzungen. \"Folge von ...\" können Sie kodieren (die Folge ist die G82.-), was Sie aber mit \"Aber dann würden die zurückliegenden Verletzungen auch nur wieder explizit dastehen\" meinen, ist mir nicht klar.
    Ob Sie die K56.0 dann benutzen oder die K59.2 spielt dann keine Rolle mehr, da Sie nur mit dieser einen ND in der B60B bleiben.

    Was war denn dann laut KK die HD, da Sie ja anscheinend die G82.- nicht anerkannt hat?

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo, Herr Selter,
    vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort. Ihre Vermutung stimmt: der Fall ist aus 2003.
    Bei der Aufzählung der Nebendiagnosen, die die Kasse nicht anerkennt, habe ich versehentlich die G82.10 mit aufgeführt. Ich bitte um Entschuldigung. In der Epikrise steht die Diagnose G82.4: spastische Tetraparese nach Luxationsfraktur C3/C4, im Abrechnungssystem wurde aber eben die G82.10 codiert.
    Bei der Kodierungsmöglichkeit mit \"Folge von...\" bin ich davon ausgegangen, daß die G82.- eine Folge der Nebendiagnosen ist, die eben die KK moniert und dann wieder erscheinen würden.
    Sehr geehrter Herr Selter, vielleicht können Sie nochmals antworten, falls ich schiefliege.
    Vielen Dank und einen schönen Feierabend wünscht
    kd

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,

    wie schon gesagt, ist nach oben genannter Regel zu kodieren. Wie die Regel auch schon vorgibt, müssen Sie die G82.- nennen (entweder als HD oder ND). Somit landen Sie auf alle Fälle in der B60. So wie ich Ihren geschilderten Fall sehe, werden Sie dann die G82.- als HD kodieren. \"Folge von ...\" können Sie als ND nennen. Siehe hierzu D005a: Die Kodierung der Folgezustände von Krankheiten erfordert zwei Schlüsselnummern:
    • eine für den aktuellen Rest-/Folgezustand und
    • eine Schlüsselnummer („Folgen von ...“), die ausdrückt, dass dieser Zustand Folge einer früheren Krankheit ist.
    Der Restzustand oder die Art der Folgezustände werden an erster Stelle angegeben, gefolgt von der Schlüsselnummer „Folgen von ...“.