Beatmungsstunden bei ALS

  • Liebes Forum

    Heute habe ich ene Frage zu enem Thema das für mich gänzlich neu ist.

    Unser Haus hat eine Palliativstation, und nun sollen wir einen Pat. übernehmen mit Amyotropher Lateralsklerose.Der Pat ist Beatmungspflichtig und hat zudem eine Tetraplegie ,PEG-Sonde ,Tracheostoma und diverse Nebenerkrankungen.
    Der Pat kommt nun zu uns da er vorübergehend bei uns versorgt werden sol bis sich ein geeigneter Platz in einem entspr. Zentrum für ihn findet. Die Versorgung zu Hause ist nicht möglich.

    Nun kommt der Patient mit einem \"Twin Air Gerät\" welches die KK stellt und wird von uns versorgt.

    Meine Frage ist nun ob ich in einem solchen Fall die Beatmungsstunden verschlüsseln könnte oder nicht.

    Ohne Beatmungsstunden käme ich nur auf einen sehr geringen Erlös welcher in keiner Relation zu den Kosten stehen würde ,die dieser Pat. sicher verursacht.

    Hat schon jemand Erfahrung in der Abrechnung mit solch einem Fall?
    :(
    Ich würde mich über rasche Antworten sehr freuen
    Grüße aus dem heute leider verregneten Norden
    Tanja :)

  • Hallo Tanja,

    1. Seien Sie froh, daß es regnet, hier in DU sind es 31° und dabei ist mir nicht mehr zum Lachen.

    2. Mir ist keine Einschränkung bekannt, die sich aus den :dkr: herleiten ließe. Dort ist nach meinem Empfinden nur die CPAP-Therapie bei den schlafbezogenen Atemstörungen ausgeschlossen.

    3. Der Pat. bei Ihnen ist doch sicher nicht ohne Grund in der Klinik, insofern ist u.U. die temporäre Verschlechterung Grund genug, ein wenig invasiver zu beatmen und dies nicht nur mit dem Twin Air sondern vielleicht mit einer EVITA oder einem SERVO zu tun. :d_zwinker:

    4. Erfahrungen haben wir keine mit so etwas, ich fürchte auch, das so etwas verdammt selten ist.

    5. Ich würde die Z99.1 mit verschlüsseln, um den Charakter der Dauerbeatmung zu hinterlegen.

    6. Ganz was anderes: Beatmung bei der ALS finde ich problematisch, weniger bei der Kodierung, als bei der Entscheidung, einem Patienten mit diesem Krankheitsbild das überhaupt anzubieten. Aber das gehört vielleicht eher in ein Forum für Palliativmedizin.

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Lieber Dr. Sander

    Vielen Dank für die schnelle Antwort ,ich kam leider nicht dazu sie umgehend zu beantworten.

    Um auf Ihre frage des Grundes der Aufnahme zu kommen: Der Patient wird zu uns verlegt da wir eine Palliativstation haben.
    Der Pat. war in einem anderen haus ,dort mit Pneumonie ,nun soll er bei uns auf einen w.o.g.\"Heimplatz \"warten.Wird aber Dauerbeatmet. Er wird nicht auf die Intensiv gelegt sondern auf die Palliativ .

    Die Frage war :\"Kann ich hier Beatmungsstunden angeben ,auch wenn Pat. ein von der KK gestelltes Gerät hat?\"Mit der Z99.1 komme ich seitens der Erlöse nicht sehr weit. :sterne:

    Auf die Frage/Feststellung nach einem anderen Gerät bin ich leider nicht in der Lage zu Antworten. :noo:

    Ich bin aber weiterhin für jeden Hinweis Dankbar :hasi:

    Einen schönen Tag an alle

    Grüße Tanja :sonne:

  • Hallo Tanja,

    klar bringt die Z99.1 auf der Erlösseite gar nix.

    Wenn man die :dkr: liest, dann findet man auch hinsichtlich des von Ihnen geschilderten Falles keine Einschränkungen, da steht vor allem auch nicht, daß Beatmung nur auf einer Intensivstation erbracht werden kann (wer sollte die auch definieren?)), da gibt es auch keine Einschränkungen hinsichtlich vorbestehender Beatmungspflicht. Da Sie den Patienten nach einer respiratorischen Komplikation aus einem anderen Haus übernehmen, würde ich Beatmungsstunden hinterlegen.
    Wie erwähnt, ist dies meine Meinung, die Sie, so fürchte ich, zwar vor dem SG zitieren könnten, allerdings ohne jeden Effekt. :biggrin:

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Moin moin Dr. Sander

    vielen Dank für den Gedankenschub.
    Im übrigen lasse ich Sie das gerne wissen falls wir in diesem Fall vor das SG gehen,denn dann lade ich Sie herzlich ein und ich hätte auch Spaßß dort das übrige Forum versammelt zu sehen.Das geballte Wissen des Forums gegen klagende KK , natürlich als \" Fachleute \"vor Gericht hinzugezogen. :teufel:
    Stelle mir das so vor: §§§(Gericht)-kk
    GEGEN
    :d_niemals: :d_gutefrage: :d_pfeid: :d_neinnein:
    :i_baeh: :deal: :jaybee: :dkr: :icd: :k_biggrin: :boese:
    GLEICH Urteil:
    :i_respekt: GEWONNEN

    Einen schönen Tag wünscht Tanja aus dem Norden (jetzt scheint auch die Sonne )