Wiederaufnahme von Neugeborenen

  • Guten Morgen Forum,
    wir haben hier folgendes Problem:
    Neugeborenes wird nach Entbindung normal nach Hause entlassen und innerhalb der Neugeborenenfrist erneut aufgenommen. Bei diesem 2. Aufenthalt erfolgt eine Verlegung in ein anderes Krankenhaus innerhalb weniger Stunden > DRG P60B.
    Da diese DRG einen Mindestaufenthalt von 24 Stunden fordert, wird ein Erlös von 0,0 € angegeben.
    Hat jemand eine Idee, wie das zu verhindern wäre?

    Gruß
    W. Brinkmann

  • Guten Morgen

    ich möchte die Frage aufgreifen und erneut zur Diskussion stellen. Inzwischen haben wir 2 Fälle dieser Art und es würde mich schon interessieren, was da abzurechnen ist. Die DRG P60B mit einer Mindestverweildauer und einem Kostengewicht von 0 zählt ja wohl nur für die Geburt!

    Wer hatte schon ähnliche Probleme und kann helfen.

    Herzlichen Dank


    Dr. Haubold :sterne:

  • Hallo Herr Brinkmann,

    ist es denn wirklich eine Wiederaufnahme? Nach Ihrer Fallschilderung wurde der Säugling gesund entlassen.

    Die erneute Aufnahme erfolgte auf Grund einer Erkrankung.

    Meines Erachtens ist der neue Fall keine Komplikation der vorhergehenden Behandlung, die Eingruppierung würde auch nicht in die selbe Basis-DRG erfolgen.

    Hier liegt ein eigenständiger Fall vor.
    Bei Komplikationen oder Eingruppierung in die selbe Basis-DRG müßten die Fälle zusammengeführt werden.

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

  • Guten Tag,

    ich war einige Zeit nicht da und konnte so die Diskussion nicht verfolgen. Leider kann ich aus den bisherigen Antworten nicht ersehen, wie zu verfahren ist.

    Wie bereits ausgeführt, wurde das Kind bei dem 2. Aufenthalt nicht :a_zzblirre: geboren. Im ersten Aufenthalt wurde es normal entlassen.
    Müssen wir etwa dann die Fälle zusammenführen, obwohl von der Zusammenführung ausgenommen? Es kann doch nicht sein, dass die Behandlung eines kranken Neugeborenen in einem zweiten Aufenthalt nicht bezahlt wird, nur weil das Kind innerhalb von 24 h verlegt worden ist, aber nicht geboren wurde. Die gesetzliche Regelung spricht ja explizit von einer Geburt und der Verlegung innerhalb von 24 Stunden.

    Wer kann helfen, wer hatte schon ähnliche Probleme und kann mir verraten, wie die Fälle abgerechnet wurden?

    Herzlichen Dank für eure Hilfe.

    Freundliche Grüße aus dem verregneten KW

    Dr. Haubold