hallo forum- Spezialisten!
wie ist folgende Fallkonstellation abzurechnen?:
11.6. vorstationäre Behandlung nach Einweisung durch den Facharzt zur Vorbereitung einer Varizen- OP
17.6. ambulante OP (Entlassung 16.00Uhr)
18.6. 10.00Uhr vollstationäre Aufnahme mit 3- tägigem Aufenthalt nach Sturz wegen hypotoner Kreislaufdysregulation mit Schädelprellung
geht dann alles in die DRG ein oder rechnet man ambulante OP und DRG nebeneinander ab?
und wie wäre es bei der Kombination VOR - AMB OP bzw. AMB OP und NACH? da eine ambulante OP in Einzelleistungen über EBM- Ziffern abgerechnet wird, sind OP- Vorbereitung und Fäden ziehen in dieser Vergütung nicht berücksichtigt. lassen sich diese beiden Behandlungsarten nebeneinander abrechnen? ich habe bisher nur Regelungen von DRG´s im Zusammenhang mit VOR und NACH nachlesen können.
Wenn das nicht geht, ist es rechtmäßig, dass die KV dem niedergelassenen Arzt die Vergütung der Vor- und Nachbereitung einer ambulanten OP verwehrt, weil das Krankenhaus im Rahmen der amb. OP dafür schon bezahlt wurde?
und wo in welcher offiziellen schrift stehen die vorgaben geschrieben?
vielen dank,
aw