Ein Tumor - viele Fälle?

    • Offizieller Beitrag
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    Original von Ordu Dr.:
    Ich würde allerdings nach Kausalitätsprinzip vorgehen....unabhängig davon ob die Schmerzen akut oder chronisch rezdivierend auftreten.

    Zitat


    Original von KSMC:
    das Kausalitätsprinzip bei Schmerzen und Knochenmetastasen sehe ich genau so.

    Guten Tag,

    das Kausalitätsprinzip steht hier nur leider nicht so ausnahmslos in den DKR. Deswegen ist es leider momentan so, dass es eben nicht unabhängig von Zusatzinformationen ist. Dass ich das selber nicht für sinnvoll halte, habe ich in der Frage ans InEK ja formuliert.
    Warten wir mal die Antwort ab.....

  • Hallo, Herr Selter
    folgende Anfrage ging ans IneK

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    immer wieder stellt sich bei uns auf der Palliativstation die Frage, welche Diagnose als Hauptdiagnose zu wählen ist. Kommt ein Pat. z. B. mit bekanntem Prostatakarzinom und Knochenmetastasen zur Schmerztherapie, so werden lediglich die Schmerzen behandelt. Die Schmerzursache ist meist nicht nur in den Metastasen, sondern auch durch den allgemeinen Zustand zu sehen. Häufig wird zur Koanalgesie Dexamethason eingesetzt, das auch – aber nicht nur – auf die Metastasen und den Primärtumor einen Einfluss hat. Stirbt dieser Pat. nun z. B. akut an einer Lungenembolie oder an der Tumorkachexie, so erhebt sich die Frage: Ist die Hauptdiagnose nach DKR der Aufnahmegrund (also Schmerzen bzw. Knochenmetastasen), die Tumorerkrankung (Prostatakarzinom) oder die Todesursache (Embolie oder Kachexie)?
    Für eine Antwort wäre ich dankbar, denn diese Frage führt immer wieder auch zu Kassenanfragen und ist letztendlich nixcht geklärt.
    Mit freundlichem Gruß
    Dr. Susanne Roller

    Bin gespannt auf Antwort.

    Dr. Susanne Roller
    Internistin/Palliativmedizin
    München

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Ordu Dr.:
    Hallo Herr Selter,

    hoffen wir mal, dass InEK hier eine Klarheit bringt
    bei den vielen Kodierrichtlinien, die z. B. das Symptom
    Schmerz betreffen.

    Ich habe eben einen Anruf vom InEK erhalten. Die Kodierrichtlinien werden zum jetzigen Zeitpunkt in diesem Bereich bearbeitet, deswegen kann man keine abschließende Aussage treffen. Klar ist aber, dass hier Änderungen vorgenommen werden.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    die Antwort ging heute mit folgendem Inhalt bei mir ein:

    Bei Tumorschmerzen ist davon auszugehen, dass es sich um chronische Schmerzen handelt. Eine entsprechende Klarstellung wird es in den DKR 2005 geben. Im beschriebenen Fall (s.o.) ist bei der Kodierung nach dem Absatz \"Chronischer/therapieresistenter Schmerz\" der 1806a Schmerzdiagnosen und Schmerzbehandlungsverfahren zu verfahren.

    Das heißt dann für den Beispielfall:

    HD = Schmerz
    ND = keine (weil keins der ND-Kriterien erfüllt ist)