Guten Tag,
Unser Haus ist ein Querschnittzentrum.
Für die spätere Kostenkalkulation 2005,2006, ... werden nach Lieferung der §21 Daten, die Kosten für die individuelle
DRG B61A/B im FP - Katalog feststehen. Dies gilt sicherlich für alle Leistung nach § 6 KHEntgG.
Derzeit führt jedoch (aufgrund eines Sondertatbestandes) selbst eine Kontrolluntersuchung als Hauptdiagnose zur B61A/B.
meine Frage an das InEK:
Wie ergibt sich die Zuordnung: Kosten - Krankheitszustand für ein späteres Kostengwicht? Werden solche Kontrolluntersuchungen herausgefiltert? Und gibt es weitere Behandlungen zur Querschnittlähmung die nicht ins Bild der B61A/B passen?
MfG el_surfu