WA bei Partitionswechsel oGVD oder max. 30 Tage

  • Hallo Forum,

    es gibt einige DRGs der Partitionen M und A, die nicht von der Wiederaufnahmeregelung ausgenommen sind, und eine oGVD von mehr als 30 Tagen haben !

    Nach den aktuellen Leitsätzen zur Anwendung der WA-Regelung würde sich aus dem \"Allgemeinen Ablaufschema\" ergeben, dass für diese Fälle der Partitionswechsel nur innerhalb von 30 Tagen relevant ist, bei WA > 30 Tagen lediglich die Komplikationsregelung gilt:

    Beispiel:
    F61Z M Infektiöse Endokarditis oGVD=40

    WA am 35.Tag nach Erstaufnahme, ein SM wird implantiert (F24/F25)

    Die Fälle sind nach dem Ablaufschema nicht grundsätzlich zusammenzuführen, trotz Wiederaufnahme innerhalb der oGVD mit Partitionswechsel:

    ? Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus: JA
    ? innerhalb oGVD: JA
    ? selbe Basis-DRG: NEIN
    ? innerhalb 30 Kalendertagen: NEIN :bombe:

    Jetzt stellt sich nur noch die Frage

    ? Wiederaufnahme wegen Komplikation:

    Falls diese verneint werden muss, sind die Fälle offenbar nicht zusammenzuführen! Die Frage ist: gilt das Schaubild, oder der Text ?

    mfG

    C. Hirschberg

  • Guten Morgen! Auch am Samstag tätig?

    Also ich würde mich nach dem Schaubild richten und mir denken, daß dies wohl so gewollt ist. Wofür sollte sonst das Ablaufschema da sein?

    MfG
    Eckhardt

  • Hallo,

    die Frage ist doch eher:
    - wonach richten sich die KIS-Hersteller ?
    - wonach richten sich die Krankenkassen ? (die werden die Fälle sicher automatisch zusammengeführt wissen wollen, statt sich auf eine Komplikationsdiskussion einzulassen).

    mfG

    C. Hirschberg

  • Hallo,

    bei unserem KIS System (Siemens) muß per Hand zusammengeführt werden und wir richten uns nach dem Ablaufschema.
    Auf die Diskussion mit den Krankenkassen würde ich mich einlassen. Ablaufschema vor die Nase halten und die Argumentation abwarten. Meiner Meinung nach ist eine Zusammenführung nicht notwendig/möglich.

    MfG
    Eckhardt

  • Schönen guten Tag!

    Liegt eine Behandlungsfolge konservativ/operativ bei gleicher MDC und keine Komplikation vor, dann gilt die 30-Tage Frist, auch wenn die OGVD länger ist. Denn in §2 Abs. 2 KFPV 2004 steht nichts anderes, insbesondere nichts von der OGVD. Auch die Leitsätze würde ich nicht anders verstehen.

    Schönen Tag noch

  • Asche auf mein Haupt,

    Herr Schaffert, Sie haben vollkommen Recht, bei Partitionswechsel gilt grundsätzlich die 30-Tagefrist... wenn man sich mal in etwas verrannt hat. :)

    Herr Sommerhäuser, löschen Sie bitte nach Belieben diesen sinnlosen Gesamtthread.

    Mit freundlichen Grüßen

    C. Hirschberg