Hallo Forum,
eine große KK bestreitet die Kodierung von schweregradsteigernden Nebendiagnosen bei gleichzeitiger Abrechnung eines \"passenden\" Zusatzentgeltes (z.B. ZE 30 Dialyse und ND E87.7 Flüssigkeitsüberschuss).
Mit der Zahlung dieses ZE sei der erhöhte Aufwand abgegolten (Personal- und Sachkosten).
Wie kann gegen diesen Einwand argumentiert werden?
Rein formal hat doch die Kodierung von schweregradsteigernden ND und die Abrechnung von ZE nichts miteinander zu tun, oder?
D. Endres