Verlegung stationär - Tagesklinik

  • Liebes Forum,

    wenn ein Patient vor Erreichen der UGVD aus der stat. Behandlung zur Weiterbehandlung und Verkürzung des stat. Aufenthaltes in der Kinderklinik in die Tagesklinik (tagesgleiche Pflegesätze) verlegt wird, dürfen ja TK-Entgelte erst nach Erreichen der OGVD berechnet werden. Muss das KH dennoch einen UGVD-Abschlag hinnehmen?

    Vielen Dank,
    S. Siefert

    wertschätzende Grüße an
    alle Gesundmacher(innen)
    und Gesundmacher(innen)bezahler(innen),
    Dr. S. Siefert
    Medizinmanagement und Arzt
    Kath. Kinderkrankenhaus Wilhelmstift
    Freie und Hansestadt Hamburg

  • Schönen guten Tag Herr Siefert!

    Ich fürchte, der Abschlag muss trotzdem berechnet werden.

    Geregelt wird der UGVD-Abschlag in § 1 Abs. 3 KFPV. Hier werden nur die Verlegungen ausgenommen. Für alle anderen Fälle ist der Abschlag zu berechnen.

    Die Frage der Teilstationären Abrechnung wird dagenen in § 6 geregelt. Hier wird sich nur auf den Aufnahmetag und die OGVD bezogen, nicht auf die Dauer der vorangegangen Behandlung. Ausgenommen werden Entgelte für Leistungen der Onkologie, der Schmerztherapie, die HIV-Behandlung sowie für Dialysen. Für alle anderen teilstationären Behandlungen gilt die Regelung undabhängig von der Dauer der stationären Behandlung.

    Trotzdem noch einen schönen Tag,