Liebes Forum,
wenn ein Patient vor Erreichen der UGVD aus der stat. Behandlung zur Weiterbehandlung und Verkürzung des stat. Aufenthaltes in der Kinderklinik in die Tagesklinik (tagesgleiche Pflegesätze) verlegt wird, dürfen ja TK-Entgelte erst nach Erreichen der OGVD berechnet werden. Muss das KH dennoch einen UGVD-Abschlag hinnehmen?
Vielen Dank,
S. Siefert