Hallo DRG`ler.
Seitens der chirurgischen Kollegen unserers
Hauses taucht erneut die Frage nach Mindestmengen auf.
Bisher konnte ich nur die Hinweise auf "Empfehlungen zu
Mindestmengen" aus Qualitätsgründen gemäß §137 SGB V geben.
Ich habe auch die Info`s aus dem DRG-Forum vom 07.01.2 weiterge-
reicht.
Aber ich möchte nochmals dazu folgende Fragen stellen:
1. Gibt es bezügl. der Mindestmengen neuere Info`s ?
2. Gibt es bereits Referenzzentren, indenen möglichen Mindest-
mengen - z. B. Op von Ösophagus-CA`s - bereits festgelegt werden ?
Gruß
:smile:
J. Nettelrodt - Arzt
Stabsabteilung Klinische Koordination
Märkische Kliniken GmbH
Lüdenscheid
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Jens Nettelrodt
Stabsabteilung
Ärztliche Koordination
Märkische Kliniken GmbH