Hallo,
kürzlich wurde über das Thema Dekubitus und Qualität der Pflege diskutiert. Jetzt liegen in 2 Fällen Anfragen der Kostenträger vor, bei denen während des Aufenthalts ein Dekubitus I° aufgetreten war, jedoch bis zur Entlassung wieder abgeheilt war. Die Kassen gehen von Haftpflichtangelegenheiten aus und fragen jetzt nach dem Haftpflichtversicherer der Klinik. Wer hat ähnliche Erfahrungen? Sind so gesehen Komplikationen nicht generell gut für die Frage nach dem Verschulden, Komorbiditäten ein Fall für die Haftpflichtversicherung?
Grüsse aus dem regnerischen Süden
gefde