Dekubitus und Haftpflichtverfahren

  • Hallo,

    kürzlich wurde über das Thema Dekubitus und Qualität der Pflege diskutiert. Jetzt liegen in 2 Fällen Anfragen der Kostenträger vor, bei denen während des Aufenthalts ein Dekubitus I° aufgetreten war, jedoch bis zur Entlassung wieder abgeheilt war. Die Kassen gehen von Haftpflichtangelegenheiten aus und fragen jetzt nach dem Haftpflichtversicherer der Klinik. Wer hat ähnliche Erfahrungen? Sind so gesehen Komplikationen nicht generell gut für die Frage nach dem Verschulden, Komorbiditäten ein Fall für die Haftpflichtversicherung?

    Grüsse aus dem regnerischen Süden

    gefde

  • Guten Abend gefde!

    Anfragen bzgl. Dekubitus gab es auch schon bei uns. Wurde durch die Behandlung die Verweildauer verlängert? Wenn ein Dekubitusmanagament im Haus etabliert ist, sollte hier kein gravierendes Problem entstehen.

    Generell stellt sich schon die Frage, ob die Verschlüsselung von Komplikationen Haftpflichtansprüche nach sich zieht. Auch hier sehe ich kein Problem. Komplikationen sind ein latentes Risiko einer Behandlung.
    Haftplichtrechtliche wird es nur dann relevant, wenn dem Krankenhaus ein Verstoß gegen die ärztliche Kunst, gesetzliche Vorschriften oder Verletzung von Hygienestandarts etc. vorgeworfen werden kann.

    Spannend wird hier m. E. die Veröffentlichung der Qualitätsberichte.

    Schönen Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

    • Offizieller Beitrag

    Guten Abend,


    Es handelt sich nicht um Einzelfälle

    Siehe hierzu:

    Die AOK Hessen hat wegen Behandlungsfehlern bei Patienten im laufenden Jahr über eine Million Euro von Ärzten und Kliniken oder Pflegediensten zurückgefordert. AOK-Sprecher Harald Holhorst sagte in Bad Homburg, das Serviceteam „Behandlungsfehler“ der Krankenkasse habe in den vergangenen fünf Jahren über 2000 Verdachtsfälle von Versicherten bearbeitet. Bei fast jedem dritten Fall habe sich der Verdacht bestätigt.

    http://www.pharmazeutische-zeitung.de/pza/2003-43/wuhticker.htm


    Erforderlich ist ein funktionsfähiges Risikomanagement (Qualitätsmanagement) zur Verhinderung der Entstehung von Decubiti, (siehe auch Beitrag von Herrn Killmer).

    Eine saubere Dokumentation und Fotodokumentation (keine Polaroid Fotos) sind selbstverständlich.


    siehe auch:

    Tannen, A.; Mertens, E.; Dassen, Th.: Dekubitus, Sturz und Pflegeabhängigkeit: Studie an elf Berliner Krankenhäusern. Die Schwester/ Der Pfleger 2002. 41(12): 1026-9.


    Das größte Risiko für die Entstehung eines Dekubitus liegt in der Wahl des Krankenhauses,
    Insgesamt wurde bei fast einem Drittel (28 Prozent) der Risikopatienten ein Dekubitus diagnostiziert.
    Professor Dr. Dassen widerspricht der Vorstellung, dass Dekubitus auf Pflegefehlern beruhe.

    Aus juristischer Sicht interessant:
    http://pflege.klinikum-grosshadern.de/PKR_2001.pdf
    S.21


    Gruß
    E Rembs