Einlage eines Medikamententrägers

  • Guten Morgen!
    Für eine Diskussion zwischen unseren Ärzten und einer Krankenkasse benötige ich Hilfe bei der Kodierung des folgenden Falles (noch aus dem Jahre 2003):

    Der Patient hat einen prätibialen Abszess mit Freilegung der Tibia (mit Fistelung und eitriger Sekretion). Dies wurde von uns mit dem ICD L02.4 \"Hautabszess ... an Extremitäten\" kodiert.

    Es wurde die Fistel sondiert, die direkt auf der Tibia liegt mit anschließender Abszessdeckelexzison. Zitat aus dem OP-Bericht: \"Die Tibia liegt frei. Die Knochenhaut ist mit angegriffen. Dies Gewebe einschließlich Abszessdeckel geht zur histologischen Untersuchung.\" Abschließend wird eine 10er PNMA-Kette in der Höhle eingebracht.
    Diese Operation wurde durch unsere Ärzte mit dem OPS 5-780.4n \"Inzision am Knochen, septisch und aseptisch: Einlegen eines Medikamententrägers: Tibiaschaft\" kodiert.

    Im Zusammenhang mit dem obigen ICD ergibt sich allerdings die Fehler-DRG 901Z.

    Die Krankenkasse beanstandet unseren OPS und möchte, dass dafür 5-892.3f \"Andere Inzision an Haut und Unterhaut: Implantation eines Medikamententrägers: Unterschenkel\" kodiert wird. Sie wollen nur die DRG J11C erstatten.

    Könnte mir jemand sagen, wer hier recht hat?
    Ist unser OPS tatsächlich falsch? Oder können wir eventuell auch einen anderen ICD angeben, um statt der Fehler- eine \"richtige\" DRG (wie z. B. I12C) abzurechnen?

    Vielen Dank im schonmal im voraus!

  • Hallo Nina,

    zunächst einmal passen die Codes tatsächlich nicht zusammen, aber dass die KK Ihnen die Korrektur nur in der für sie günstigsten Weise vorschlägt, widerspricht eigentlich den Regelungen. Die KK hätte den MDK schicken müssen und dieser hätte Sie darüber informieren müssen, dass die Codes nicht zueinander passen und Sie über alle Möglichkeiten der korrekten Codierung an Hand des Krankenblattes aufklären müssen.

    Aus den von Ihnen angegebenen Codes wäre nämlich alles möglich, von der Osteomyelitis (Diagnose falsch codiert) über infizierte Periostitis, den Weichteilinfekt tieferer Schichten (Diagnose und Therapie unvollständig oder falsch codiert) bis zum oberflächlichen Hautabszeß (Therapie falsch codiert).

    Die richtige Codierung können Sie nur mit Hilfe des OP-Berichtes und der Histologie/Bakteriologie erstellen. Vielleicht können Sie den OP-Bericht+Histologie/Bakteriologie in anonymisierter Form ins Netz stellen (oder über die inividuelle mail-Möglichkeit mit zumailen. Dann kann ich Ihnen einen Codiervorschlag abgeben.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Hallo,

    der Thread ist zwar schon etwas älter, aber ich habe ein Problem zum gleichen Thema.

    Bei einem Patient mit Skaphoidpseudarthrose wurde Spongiosa am Beckenkamm entnommen und gleichzeitig ein Hämostyptikum eingelegt. Dies wurde mit 5-783.2 u nd 5-780.4d kodiert. (Fall von 2007)

    Der MDK ist da nun anderer Meinung und moniert die 5-780.4d:
    ..die gesonderte Inzision am Becken mit Einlegen eines Medik.trägers wurde nicht durchgeführt.
    Während der Spongiosaentnahme wurde Lyostypt zur Blutstillung in den Entnahmespalt eingebracht. Hier ist keine gesonderte Kodierbarkeit möglich, da es ich um einen integralen Bestandteil der Spongiosaentnahme handelt...

    Ich sehe das anders. Ich finde die Kodierung der 5-780.4d ist unabhängig von einer weiteren Prozedur.

    Könnte mir jemand weiterhelfen. Wäre sehr dankbar.

    Viele vorweihnachtliche Grüße
    Beschmi

  • Hallo Beschmi,
    wenn Sie die Kodes ganz exakt interpretieren, ist auf alle Fälle ein gewisser Spielraum für die 5-780.4d. Aber die Inzision am Knochen ist über die Spongiosaentnahme bereits kodiert. Die Einlage eines Hämostatikums ist jedoch kein integraler Bestandteil einer Knochenentnahme.
    Andererseits müssen Sie auch, wenn Sie es ganz genau nehmen hinterfragen ob Lyostypt überhaupt ein Medikamententräger ist. Soweit ich weiß ist dies Gelantine - ohne Medikamentenzusatz. Und dann wären Sie raus aus dem Rennen.

    Wir legen ein anderes Hämostatikum ein und kodieren dies nicht gesondert.

    Gruß

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U