Guten Morgen!
Für eine Diskussion zwischen unseren Ärzten und einer Krankenkasse benötige ich Hilfe bei der Kodierung des folgenden Falles (noch aus dem Jahre 2003):
Der Patient hat einen prätibialen Abszess mit Freilegung der Tibia (mit Fistelung und eitriger Sekretion). Dies wurde von uns mit dem ICD L02.4 \"Hautabszess ... an Extremitäten\" kodiert.
Es wurde die Fistel sondiert, die direkt auf der Tibia liegt mit anschließender Abszessdeckelexzison. Zitat aus dem OP-Bericht: \"Die Tibia liegt frei. Die Knochenhaut ist mit angegriffen. Dies Gewebe einschließlich Abszessdeckel geht zur histologischen Untersuchung.\" Abschließend wird eine 10er PNMA-Kette in der Höhle eingebracht.
Diese Operation wurde durch unsere Ärzte mit dem OPS 5-780.4n \"Inzision am Knochen, septisch und aseptisch: Einlegen eines Medikamententrägers: Tibiaschaft\" kodiert.
Im Zusammenhang mit dem obigen ICD ergibt sich allerdings die Fehler-DRG 901Z.
Die Krankenkasse beanstandet unseren OPS und möchte, dass dafür 5-892.3f \"Andere Inzision an Haut und Unterhaut: Implantation eines Medikamententrägers: Unterschenkel\" kodiert wird. Sie wollen nur die DRG J11C erstatten.
Könnte mir jemand sagen, wer hier recht hat?
Ist unser OPS tatsächlich falsch? Oder können wir eventuell auch einen anderen ICD angeben, um statt der Fehler- eine \"richtige\" DRG (wie z. B. I12C) abzurechnen?
Vielen Dank im schonmal im voraus!