Bei uns werden Patienten, für die die DRG E63B ermittelt wird (Patienten mit Schlaf-Apnoe-Syndrom, ICD G47.3, z.B. Kontrollpolysomnographien), oft noch zur nachstationären Behandlung aufgenommen (zur Besprechung des Untersuchungsergebnisses).
Kann zusätzlich zur 1-Tages-DRG die nachstationäre Behandlung abgerechnet werden? (Wahrscheinlich eine dumme Frage, ich bin mir aber trotzdem nicht sicher).