• Frage zum Thema Kodierung 901Z versus P 8-173.

    In der Abteilung Neurologie und auch Innere unseres Hauses kommt es häufiger zur Ansteuerung der 901Z durch den Grouper bei Kodierung der 8-173, Therapeutische Lavage der Lunge.
    Angenommen die HD des stationären Aufenthaltes war hier I 63.5 Medianinfarkt durch Verschluß onA, während des stat. Aufenthaltes entwickelt der Pat. eine Aspirationspneumonie worauf hin die 8-173 therapeut. Lavage der Lunge kodiert wird.
    Da diese Prozedur eine operative Prozedur darstellt, wird hier der Fall in eine 901Z gegroupt.

    Fehler-DRG\'s wie die 901Z sollten, wenn möglich, überhaupt vermieden werden, da eine Häufung von diesen eine Kalkulation und Planung für die Zukunft schwierig macht.

    Hier nun die Frage: Soll die 8-173 in diesen Fällen nich kodiert werden trotz Ausführung oder akzeptieren wir hier die Gruppierung in eine Fehler DRG?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Reinert,

    das ist eine Frage die nur eine Antwort zuläßt:

    Eine Entscheidungsebene \" Prozedur nicht kodieren, wenn Fehler-DRG getroffen wird \" gibt es nicht. Auch wenn die Kodierung einer Prozedur eine Fehler-DRG provoziert ist diese zu kodieren (So sie dann mit dem richtigen Kode kodiert wurde!).

    Grundlage hierfür sind die DKR:
    P001a Allgemeine Kodierrichtlinien für Prozeduren
    Alle signifikanten Prozeduren, die vom Zeitpunkt der Aufnahme bis zum Zeitpunkt der Entlassung vorgenommen wurden und im OPS-301 abbildbar sind, sind zu kodieren. Dieses schließt diagnostische, therapeutische und pflegerische Prozeduren ein.

    Das InEK kann und wird Ihnen da auch keine andere Antwort geben.

    Zuordnungen zu dieser Fehler-DRG sind allerdings zu überprüfen, da sie in Einzelfällen unsinnig sind (aber eben nur da). Hier muss dann (und wird auch) eine Änderung im zukünftigen DRG-System vorgenommen werden.

    Das Ihr Fall so ein Einzelfall ist, halte ich allerdings für unwahrscheinlich.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Sehr geehrte Frau Reinert,

    daß Sie in eine Fehler-DRG hineinrutschen wird wahrscheinlich daran liegen, daß Sie für die Bronchialtoilette die 8-173 verwendet haben.
    Wie aus den Erläuterungen zur OPS 8-173 zu entnehmen ist, ist dieser Code ausschließlich für eine therapeutische Lavage mit mehreren Litern (!) Kochsalz-Lösung in Vollnarkose z.B. bei Alveolarproteinose vorgesehen.
    Zur Bronchialtoilette/Bronchiallavage z.B. bei Bronchitis oder Pneumonie ist die 1-620.0 zu verwenden (siehe auch Exclusiva bei 8-173).

    Mit freundlichen Grüßen aus Löwenstein
    W. Stark

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Rhein-Neckar-Delta

    Dr. Wolfram Stark
    Internist / Pneumologe / Beatmungsmediziner / Kardiologe
    OA der Medizin. Klinik III
    Theresienkrankenhaus Mannheim

  • Schönen guten Tag,
    dieses Problem kennen wir auch, es beruht aber auf dem Fehler den Herr WStark genannt hat. Es sollte aber mit der 1-620.3 verschlüsselt werden.
    Viele Grüße aus Halle

  • Sehr geehrter Herr Grimm,

    die 1-620.3 ist der Bronchoskopie mit BAL vorbehalten (z.B. diagnostisch bei diffus-parenchymalen Lungenerkrankungen). Dabei wird selektiv ein Bronchus auf Sub- oder Subsubsegmentebene verschlossen und dann mit mind. 160 ml Kochsalz sequentiell gespült.
    Bei einer Aspirationspneumonie spült man ja in der Regel 10-20 ml in OL-, Zwischen-, ML- oder UL-Bronchus und gewinnt dann ohne selektiven Verschluss einen Teil davon zurück zur Mikrobiologie. Hierfür ist der korrekte Code die 1-620.0.

    mfg aus Löwenstein
    W. Stark

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Rhein-Neckar-Delta

    Dr. Wolfram Stark
    Internist / Pneumologe / Beatmungsmediziner / Kardiologe
    OA der Medizin. Klinik III
    Theresienkrankenhaus Mannheim