Hallo Forum,
habe eine Frage zur Abrechnung des Zusatzentgeltes ZE30.
Bisher haben wir keines dieser Zusatzentgelte abrechnen können.
Die Argumentation der Kassen lautet, die Kosten für die Hämofiltrationsbehandlungen seien in der Kalkulation der einzelnen DRGs bereits enthalten, daher seien sie zusätzlich nicht abrechenbar.
Das kann doch allerdings nur für \"teure\" DRGs wie Polytrauma etc. gelten, oder?
Wie sind ihre Erfahrungen?
Gruß M. Korbie