ND Vorhofflimmern/circ. Antikoalulantien bei OSG Fraktur

  • Über Diskussionsbeiträge zu einer zunächst einfach erscheinenden Anfrage einer BG wäre ich dankbar:
    Pat. mit Sprunggelenksfraktur (S82.82) und Vorhofflimmern (I48.10)wird unmittelbar nach Unfall und stationärer Aufnahme operiert (5793.2n und 57942r)
    Ermittelt wird durch die BG I13D.
    Verschlüsselt wurde zusätzlich (D68.3 = hämorrhagische Diathese bei circulierenden Antikoagulantien) dies führt zur I13C.
    Wegen des Vorhofflimmerns hatte die Patientin bis zum Unfall Marcumar eingenommen. Stationär erhlielt sie dann Clexane bis zur Entlassung mit der Maßgabe einer späteren erneuten Umstellung. Chirurgisch hatte die Verletzte keine Komplikationen (Blutung, ungewöhnliche Schwellung etc.). Sie konnte sofort ohne besondere Medikation operiert werden.
    Ist die ND D68.3 trotzdem zu akzeptieren, obwohl durch die \"Diathese\" nichts bewirkt wurde und die eigentliche therapierelevante Diagnose das auch verschlüsselte Vorhofflimmern war?
    Vielen Dank für Ratschläge.
    Gruß von einem Herbst-Wetter frustierten P.Host

  • Hallo,

    eine Dauertherapie mit Antikoagulantien ohne Blutung ist laut Exklusivum in der ICD-10 mit dem Kode Z92.1 zu verschlüsseln.

    Ob Sie diesen Kode zusätzlich zur Diagnose Vorhofflimmern kodieren, hängt davon ab, ob die vorbestehende Antikoagulantientherapie die grundsätzliche Anforderung an die Kodierung als Nebendiagnose erfüllt, ob also ein Aufwand entstanden ist. Sollten z.B. die Gerinnungswerte im Routinelabor bei Aufnahme normal gewesen sein (dafür spricht der Umstand, daß die OP unmittelbar nach der Aufnahme erfolgte), ist dieser Kode m.E. nicht gerechtfertigt.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Markus Hollerbach

  • Hallo Forum, ich möchte dieses Thema nochmal aufgreifen:

    Zitat


    Original von mhollerbach:
    Die Dauertherapie mit Antikoagulantien ohne Blutung ist laut Exklusivum in der ICD-10 mit dem Kode Z92.1 zu verschlüsseln.

    Vorausgesetzt der Quick war im therapeutischen Bereich und es resultiert also ein Aufwand um den Patienten operieren zu können (z.B. ppsb od. konakion), kann man doch davon ausgehen, dass die Blutung (Hämatom durch Trauma) erheblich stärker als ohne Antikoagulation ausfällt. Dann also doch D68.3 ?

    Oder was ist, wenn sich dann intraoperativ eine vermehrte Blutungsneigung zeigt mit entsprechendem Aufwand ?

    Viele Grüße aus Melle
    Dr. Th. Wagner 8)
    Facharzt für Chirurgie
    Leiter Medizincontrolling
    christl. Klinikum Melle

  • Hallo Herr Wagner,

    wenn es im Rahmen der operativen Behandlung aufgrund der Antikoagulanzientherapie tatsächlich zu einer verstärkten Blutung kommt, dann spricht m.E. nach nichts dagegen, hier D68.3 zu kodieren - vorausgesetzt, diese Blutung entspricht den Anforderungen der DKR an die Kodierung einer Nebendiagnose!

    Was aber sicher nicht geht, ist eine Verwendung dieses Kodes allein zur Darstellung des Mehraufwandes, der durch die Gabe von Gerinnungsfaktoren etc. entsteht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Hallo Herr Hollerbach,

    wenn bei Aufnahme ein noch therapeutisch wirksamer Effekt
    der Marcumar-Behandlung nachgewiesen wurde und intraoperativ
    wegen starker Blutung Gerinnungsfaktoren zur Neutralisation
    verabreicht wurden, dann sollte auch D68.3 kodiert werden können.
    Ansonsten hätte ja nur die Gabe von z. B. Ery.-Konzentraten
    gereicht, wenn nicht die Gerinnungsfaktoren pharmakologisch verändert
    worden wäre.

    Gruß
    Ordu

  • Hallo,
    ich kann Hr. Ordu nur zustimmen!
    Egal, ob nur Konakion oder aber Faktoren verabreicht werden - wieviel mehr Aufwand soll denn noch betrieben werden, um eine Nebendiagnose zu verschlüsseln? Ist ja schön, wenn kein besonderes Hämatom festgestellt wurde, aber dies wurde ja auch nicht kodiert.
    Die Z-Diagnose würde ich bei Therapie mit Faktoren u/o Antidot als nicht mehr ausreichend erachten. Und nur so am Rande: Eine OP oder auch nur Fraktur sind mit einer Blutung verbunden - über das Ausmaß der Blutung wird im Exklusivum ja nicht gesprochen.

    Viele Grüße
    P. Dietz

  • Hallo an alle,

    also ich denke wir sind uns einig, dass bei intra - oder postoperativer PPSB- oder Konakiongabe bei erhöhter Blutungsneigung die D68.3 codiert werden darf/muß.

    Dann muß aber bei vermehrter präoperativer Blutung (jede Fraktur !!) bei antikoagulation und präoperativer \'Antidot\'-gabe das gleiche gelten.

    Dann bleiben nur noch die \'nicht-unfallchirurgischen\' Notfall-OP\'s. Da diese aber aus der Erfahrung trotz präop-\'antidot\' meist intra-od. postoperativ vermehrt bluten und auch dann noch Konakion bekommen, wäre dann ja auch die D68.3 fällig.

    Also zusammenfassend: irgendeine Blutung (mehr als normal !!) und natürlich entsprechender Aufwand (z.B. Konakion), dann D68.3 oder ? :biggrin:

    Viele Grüße aus Melle
    Dr. Th. Wagner 8)
    Facharzt für Chirurgie
    Leiter Medizincontrolling
    christl. Klinikum Melle