Hallo und guten Tag,
Bei einem Patienten mit Kniegelenkempyem musste wiederholt eine Kniegelenkspülung in Kurznarkose durchgeführt werden. Lt. Kodierrichtlinien darf aber die therapeutische Spülung 8-178h pro stationärem Aufenthalt nur 1 x verschlüsselt werden !Wie ist zu verfahren ,um den Aufwand ( OP - Narkose - Abstrich etc. )dokumentieren zu können ? Darf bzw. muss jedes mal die intravenöse Anästhesie verschlüsselt werden ?
Gruß
Bleiholder