Mehrfachprozeduren + Kodierrichtlinien

  • Hallo und guten Tag,

    Bei einem Patienten mit Kniegelenkempyem musste wiederholt eine Kniegelenkspülung in Kurznarkose durchgeführt werden. Lt. Kodierrichtlinien darf aber die therapeutische Spülung 8-178h pro stationärem Aufenthalt nur 1 x verschlüsselt werden !Wie ist zu verfahren ,um den Aufwand ( OP - Narkose - Abstrich etc. )dokumentieren zu können ? Darf bzw. muss jedes mal die intravenöse Anästhesie verschlüsselt werden ?

    Gruß
    Bleiholder

  • guten tag bleiholder,

    die drg wird durch das empyem getriggert. die spülung ändert nichts, es ändert auch nichts, wenn sie die anästhesie jeweils einzeln verschlüsseln. es mag aber intern zur darstellung des aufwandes erwünscht sein.
    by the way, kann man das eigentlich ohne anästhesie machen? ist die kurznarkose also die ausnahme (dkr p009a \"nur, wenn normalerweise keine anästhesie...\")

    gruß aus essen

    merguet

  • Lieber Herr Merguet, Herr Bleiholder

    Die Gelenkspülung in rein lokaler Anästhesie ist in dem o.g. Fall nicht Schmerzfrei und auch aus Infektiologischen Gründen kontraindiziert (verschleppung der Keime), ein regionales Anästhesieverfahren (zb. Spinalanästhesie) ist möglich. Doch wie es auch immer ist, ich denke, in der Prozedur der Gelenkspülung ist die Anästhesie (wie auch immer) enthalten, und daher nicht zu dokumentieren (leider).

    Stefan Stern

    Dr. Stefan Stern :sterne:
    Klinik für Anästhesiologie
    Klinikum der Universität München