Auskünfte für das Sozialamt

  • Liebe Kollegen,

    ich habe die formlose Anfrage eines Sozialamts nach einer medizinischen Begründung für einen Aufenthalt auf dem Tisch, hiervon wird die Bezahlung der Rechnung abhängig gemacht.

    Könnte mir bitte jemand kurz mitteilen, wo das Auskunftsverhältnis mit dem Sozialamt geregelt ist? Oder ist dies grundsätzlich wie bei der GKV? Ist dann der MDK auch für das Sozialamt zuständig?

    Vielen Dank,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo Herr Blaschke,
    in den meisten Fällen unterschreibt der Patient auf dem Eilfall eine Schweigepflichtsentbindung. Wir schicken dann die Med. Begründung an die Stadt zum Gesundheitsamt.
    Gruß
    B. Wagener