Wir haben am 11.10.04 von einer Beratungsgesellschaft für Krankenhäuser einen Informationsbrief erhalten, wonach die Abrechnung von schlafmedizinischen Leistungen demnächst außerhalb des G-DRG-Kataloges durchgeführt werden kann / soll. Die Vergütung soll individuell mit den Krankenkassen vereinbart werden; die Überprüfung der nicht sachgerecht abgebildeten BUB-Leistungen soll auf Einzelanfrage für jedes einzelne Krankenhaus erfolgen.
Eine entsprechende Anfrage soll laut diesem Beratungsunternehmen bis zum 31.10.2004 beim InEK erfolgen.
Da wir von anderer Seite (Krankenhausgesellschaft o.ä.) noch keine Informationen bezüglich dieser Thematik erhalten haben, bitten wir um Mitteilung, ob die Angaben der Beratungsfirma korrekt sind und was genau wir als Krankenhaus nun zu tun haben!
Vielen Dank schon mal im voraus!