Hallo, Forum
PAt. kommt 2.7. wegen COPD (HD J44.0) , erleidet am 11. stat. Tag Herzinfarkt, wird intubiert und nach Reanimation zur Kardiologischen Therapie beatmet verlegt (DRG 902Z, Part O). Nach 14 Tagen Rückverlegt, immernoch intubiert, auch hier weiter beatmet. Wird nach 3 Wochecn weiterverlegt (immernoch beatmet). HD weiter J44.0 (?), DGR A11A, MCD Prae-MCD, Part O.
Werden die beiden Fälle zusammengeführt oder greift die Ausnahmeregel der LZ-Beatmung ?
Für Hilfe dankbar
S. Roller :roll:
Fallzusammenführung bei Langzeitbeatmung
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conroller -
22. Oktober 2004 um 12:35 -
Erledigt
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Hallo Frau Roller,
meines Wissens betreffen die \"Ausnahme von Wiederaufnahme\" -Regelung
nur die DRGs, die bei Wiederaufnahme innerhalb der OGV ermittelt
wurden. Bei Rückverlegungen innerhalb von 30 Tagen ab dem Entlassdatum des 1. Falles sind die Fälle zusammenzulegen.
Gruß
Ordu -
Hallo, Frau Dr. Roller
Die Fälle werden zusammengeführt, da es sich um eine Rückverlegung handelt (§3 Abs.3 KFPV 2004). Mit \"Ausnahmeregel\" meinen Sie sicher die in Spalte 13 des Fallpauschalenkatalogs gekennzeichnteten DRG´s. Dies kommt aber im Falle einer Rückverlegung nicht zur Anwendung.
Gruß
AnMa :sonne: