Hallo Forum,
folgender Fall:
1. Aufenthalt: H60B (Behandlung Leberzirrhose)
2. Aufenthalt: Z61Z (nur Aszitespunktion, 2d VWD)
3. Aufenthalt: H60B (Behandlung Leberzirrhose, dieser Aufenthalt liegt innerhalb der oberen Grenzverweildauer des ersten)
Sind der erste und der dritte Aufenthalt zusammenzuführen?
Ich dachte das die Regelung nur für direkt aufeinanderfolgende Aufenthalte gilt.
Vielen Dank schon mal für Tipps und Hinweise.
:a_augenruppel: