Zusatzentgelte 2005

  • Hallo Forum,

    kann mir jemand sagen, ob ich in 2005 zusätzlich zu einem teilstationären tagesbezogenen Entgelt auch Zusatzentgelte nach Anlage 5 und 6 FPV abrechnen kann?

    Die Info ist für die Leistungsplanung nicht unerheblich!

    :roll: Viele Grüsse aus Bremen
    B.Reumann

  • Hallo Frau Reumann,

    Zusatzentgelte dürfen nach §5 FPV 2005 nur zusätzlich zu einer Fallpauschale abgerechnet werden. Das ist auch ziemlich logisch, da die Vergütung teilstationärer Leistungen über krankenhausindividuell zu vereinbarende Entgelte erfolgt - was sollten da noch Zusatzentgelte?

    Mit freundlichen Grüßen,

    Markus Hollerbach

  • Hallo Herr Hollerbach,


    so klar sehe ich die Regelung nicht, da in § 5 FPV steht, daß zusätzlich zu einer einer Fallpauschale oder zu einem Entgelt nach §6 Abs.1 Krankenhausentgeltgesetz Zusatzentgelte abgerechnet werden dürfen. Und teilstationäre Leistungen werden doch entsprechend §6 vergütet.

    Oder habe ich hier einen Denkfehler?

    :roll: Viele Grüsse aus Bremen
    B.Reumann

  • Hallo Frau Reumann,

    nach erneutem Durchlesen von FPV und § 6 Abs 1 KHEntgG muß ich feststellen, daß Sie recht haben: Zusatzentgelte können zusätzlich zu tagesbezogenen Entgelten für teilstationäre Leistungen abgerechnet werden.
    Danke für den Erkenntnisgewinn!

    Mit freundlichen Grüßen,

    Markus Hollerbach

  • Hallo sehr geehrtes Forum,

    ich setze auf diesen Thread auf um die Diskussion wieder zu beleben.

    Sowohl nach KFPV als auch nach FPV 2005 sind die Zusatzentgelte für teilstationäre Fälle abrechenbar. Dazu folgende Fragen:

    1. Welches KH rechnet aktuell ZE\'s bei teilstationären Fällen ab? Wie haben dort die KK reagiert (z.B. Kalkulation der Pflegesätze)?

    2. Wie soll die Fallzählung erfolgen? Hintergrund: für ZE mit Mengenklassen (teure Medikamente) wird man ggf. nur die \"cut off\" Grenzen erreichen, wenn die Fälle quartalsweise betrachtet werden (wie im Anhang 2, Fußnote 11a BPflV ausgeführt). Andererseits sollen die Kalkulations KH jeden teilst. Besuch als einen Fall betrachten; in diesem Fall wird man nur selten die Mengenklassen der ZE erreichen. Die uneinheitliche Fallzählung im teilstationären Bereich hat ja bisher verhindert tst. DRGs zu kalkulieren.


    A. Schäfer
    schaefer_a3@klinik.uni-wuerzburg.de
    :grouper: