Wir haben in unserem Haus ein akkreditiertes Schlaflabor und sehr viele Patienten, die nach Einstellung auf BiPAP und CPAP zu regelmäßigen Kontrolluntersuchungen kommen. Bisher haben wir diese Patienten mit der E63abgerechnet, da HD G47.3.
Ist es richtig, für die Kontrolluntersuchung der BiPAP- und CPAP-Einstellung bei G47.3 (es wird keine Änderung der eingestellten Parameter vorgenommen), die Z09.8 (Nachuntersuchung nach sonstiger Behandlung wegen anderer Krankheitszustände) als HD zu verschlüsseln und G47.3 als ND?
Nach dem Groupen würden diese Fälle in die Z62Z (Nachbehandlung nach abgeschlossener Behandlung) fallen, wobei der Patient in regelmäßgien Abständen zur Nachkontrolle kommen muß.
Bei der Abrechnung von der Z62Z würden wir einen höheren Erlös erhalten, was mit m.E. aber nicht richtig erscheint.
Wer kann mir hier einen guten Tip geben?????
:d_gutefrage: