Kontrolluntersuchung der BiPAP- und CPAP-Einstellung

  • Wir haben in unserem Haus ein akkreditiertes Schlaflabor und sehr viele Patienten, die nach Einstellung auf BiPAP und CPAP zu regelmäßigen Kontrolluntersuchungen kommen. Bisher haben wir diese Patienten mit der E63abgerechnet, da HD G47.3.

    Ist es richtig, für die Kontrolluntersuchung der BiPAP- und CPAP-Einstellung bei G47.3 (es wird keine Änderung der eingestellten Parameter vorgenommen), die Z09.8 (Nachuntersuchung nach sonstiger Behandlung wegen anderer Krankheitszustände) als HD zu verschlüsseln und G47.3 als ND?
    Nach dem Groupen würden diese Fälle in die Z62Z (Nachbehandlung nach abgeschlossener Behandlung) fallen, wobei der Patient in regelmäßgien Abständen zur Nachkontrolle kommen muß.
    Bei der Abrechnung von der Z62Z würden wir einen höheren Erlös erhalten, was mit m.E. aber nicht richtig erscheint.

    Wer kann mir hier einen guten Tip geben?????

    :d_gutefrage:

  • Hallo,

    wir codieren den Z-Code nicht, die Z62Z wäre auch nicht die korrekte DRG...

    Und Sie bekommen reine CPAP-Kontrollen noch vollstationär finanziert?

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Guten Abend aus Löwenstein,

    Wir kodieren hier auch im Regelfall das obstruktive Schlaf-Apnoe-Syndrom bei stationären Kontrollen, die G47.3 bleibt also auch bei Kontrollen die Hauptdiagnose.

    Allerdings nehmen die Kontrollen an Häufigkeit ab, sie finden ganz überwiegend im ambulanten Sektor statt. Wir sehen die Patienten meist erst dann, wenn Complianceprobleme zu erwarten sind oder auftreten, oder dann, wenn im weiteren Verlauf Probleme auftreten. Typischerweise ist dann aber auch eine Polysomnographie notwendig.

    mfg
    W. Stark

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Rhein-Neckar-Delta

    Dr. Wolfram Stark
    Internist / Pneumologe / Beatmungsmediziner / Kardiologe
    OA der Medizin. Klinik III
    Theresienkrankenhaus Mannheim