Fallzuammenführung und Kodierung von Überliegern 2004/2005

  • Schönen guten Tag allerseite und insbesondere \"MN\"!

    Zitat


    Original von MN:
    In G-DRG 1.0 (2003) gab es noch gar keine Fallzusammenführung, 2004er Fälle brauchten deswegen nicht gegen vorherige geprüft werden.


    Das möchte ich so nicht stehen lassen, denn es gab schon 2003 Fallzusammenführungen, allerdings nur wegen Komplikation und die ist unabhängig von der DRG.

    Es gab aber natürlich auch schon die Rückverlegung, und wenn ihnen heute ein Langzeitpatient ins Haus schneit, den Sie bereits 2003 verlegt hatten und der jetzt zurück verlegt wird, dann dürfen Sie auch wieder nach Ihren alten ICD und OPS aus dem Jahr 2003 kramen, denn es gab 2003 keine Zeitbegrenzung der Rückverlegung!

    Schönen Tag noch,

  • Guten Abend,

    wie sieht der Fall aus,wenn der Patient 2004 vorstationär ist und die stationäre Aufnahme erst 2005 erfolgt. Katalog 2004 oder 2005?


    Gruss aus Münster

    K.Lührs

  • Schönen guten Tag Frau Lührs!

    Die Anwendung des DRG-Kataloges richtet sich nach dem stationären Aufnahmedatum. Denn für die stationäre Abrechnung ist es egal, ob sie vorstationär behandelt haben oder nicht. Nur umgekehrt spielt es eine Rolle, d.h. die vorstationäre Abrechenbarkeit hängt davon ab, ob anschließend eine DRG (unabhängig vom Katalog) berechnet wurde.

    Schönen Tag noch,

  • Hallo,

    im übrigen bin ich der Meinung, dass die Abrechnungsregeln noch viel zu einfach sind. Wo bleiben denn da die Herausforderungen für eigene Softwareentwicklungen?

    Ich wünsche mir jedesmal, dass die Ausdenker sich möglichst viel einfallen lassen. Die zu bemerkende kleine Tendenz zur Verkomplizierung lässt hoffen. Denn der Spaßfaktor würde im ganzen System steigen. Wen \"juxts\"? Noch gibt es den Abrechnungsregel-Controller/Berater nicht? Warten wir mal ab.


    Gruß

    B.Domurath
    Bad Wildungen

    B.D.