Schönen guten Tag allerseite und insbesondere \"MN\"!
Zitat
Original von MN:
In G-DRG 1.0 (2003) gab es noch gar keine Fallzusammenführung, 2004er Fälle brauchten deswegen nicht gegen vorherige geprüft werden.
Das möchte ich so nicht stehen lassen, denn es gab schon 2003 Fallzusammenführungen, allerdings nur wegen Komplikation und die ist unabhängig von der DRG.
Es gab aber natürlich auch schon die Rückverlegung, und wenn ihnen heute ein Langzeitpatient ins Haus schneit, den Sie bereits 2003 verlegt hatten und der jetzt zurück verlegt wird, dann dürfen Sie auch wieder nach Ihren alten ICD und OPS aus dem Jahr 2003 kramen, denn es gab 2003 keine Zeitbegrenzung der Rückverlegung!
Schönen Tag noch,