Dauerkatheter bei Harninkontinenz

  • Liebes Forum,

    bisher haben wir bei liegendem Dauerkatheter wegen Harninkontinez die R32 kodiert. Bis heute ging alles gut - jetzt soll dafür die Z46.6 verwendet werden. Das bedeutet natürlich bei so mancher Abrechnung eine Senkung des Schweregrades.
    Ich bin nach wie vor der Meinung die Harninkontinenz als Grungerkrankung kodieren zu können. Der Unterschied ist für mich \"lediglich\" die Behandlungsmethode. Der Patient wird nicht gewindelt, sondern es erfolgt die Versorgung des Katheters. Inkontinent ist er in jedem Fall.
    Wer kann mir einen guten Rat geben ?

    Mit freundlichen Grüßen

    AngelaS

  • Moin Moin, AngelaS,

    wenn ein Patient eine Harninkontinenz hat und deswegen mit einem Blasenverweilkatheter versorgt werden muss, der zudem ja auch noch regelmässig versrgt werden muss, dann dürfen und müssen Sie aufgrund des definitiv vorhandenen erhöhten Pflegeaufwandes und der ergriffenen prophylaktisch/therapeutischen Massnahmen (z.B. Vorbeugen von Windeldermatitis/Dekubitus/...) nach der DKR D003c die Harninkontinenz auch als Nebendiagnose angeben.
    Zudem wird die klinische Bedeutung der Harninkontinenz auch durch die DKR 1803c gestützt.

    Die Verwendung des Schlüssels Z46.6 spiegelt die Diagnose Harninkontinenz nicht im entferntesten wider. Es wäre jedoch zu überlegen, ob man die Idee nicht aufgreifen sollte und die Z46.4 zusätzlich zur Harninkontinenz verschlüsselt...

    Bei Ihrer Verschlüsselung der Harninkontinenz sollten Sie beachten, dass eine Harninkontinenz nicht immer mit der R32 verschlüsselt wird, sondern auch noch andere Schlüssel existieren (z.B. N39.3, N39.4f...) und bestimmte Bedingungen einzuhalten sind (z.B.Zeitdauer).

    beste Grüsse

    beste Grüße

    Dr. René Holm, MBA
    elbamed GmbH
    Geschäftsstelle Hamburg

  • Hallo,

    der Schreibfehler Z46.4 ist hübsch (Z46.4 ---- Versorgen mit und Anpassen von kieferorthopädischen Geräten). Die Z46.4 würde ich nicht undiskutiert zusätzlich bei Harninkontinenz kodieren.

    Spaß beiseite.
    1. Man kann recht hübsche Geräte \"im\" Harntrakt anpassen. Ganz sicher ist ein DK nicht damit gemeint. Der MDK sollte vielleicht einen Urologen aus seinen Reihen zu Rate ziehen, um diese unsinnige Spitzfindigkeit zu lassen. Vielleicht war es ja ein Augenarzt, der diese Superidee hatte (DKR 0712a) und eine Äquivalenz sah (~). Das würde die Umstände mildern. Besser wird es dadurch nicht.

    2. Die richtige Äquivalenz ist Kodierrichtlinie 1801 Absatz f - \"bestimmte Symptome, zu denen zwar ergänzende Informationen vorliegen, die jedoch eigenständige, wichtige Probleme für die medizinische Betreuung darstellen\" - \"Es gibt Fälle, bei denen Symptome zu kodieren sind\". Die Regel gilt für alle. Die Grundidee der Kodierrichtlinie ist doch klar.

    3. Haben sich die Australier etwas dabei gedacht, die Kodes für die Inkontinenz mit einem entsprechenden CCL zu bewerten. Warum wohl haben sie es so getan? Wegen des Aufwandes.

    4. Verfallen wir weiter in solche Spitzfindigkeits-Kodierungen, weiß bald keiner mehr, wie er was kodieren soll. Und das ist nun wieder ernsthaft schlimm.


    Gruß aus Bad Wildungen

    B. Domurath

  • Hallo bdomutarth,

    vielen Dank für die Antwort.

    Ist der Schreibfehler Z46.4 nicht eher ein Lesefeher ?
    Wenn ich meine Mail nachlese, steht da Z46.6! Punkt für mich !?


    Jedenfalls bin in meiner Meinung nun endgültig bestätigt und werde den \"Krieg\" mit dem MDK beginnen. Super !!!

    Viele Grüße
    AngelaS

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,

    Zitat

    Original von AngelaS:
    Wenn ich meine Mail nachlese, steht da Z46.6! Punkt für mich !?

    Punkt für Sie, bei gleichzeitigem Abzug bei Herrn Holm:

    Zitat


    Original von Dr_R_Holm:
    . Es wäre jedoch zu überlegen, ob man die Idee nicht aufgreifen sollte und die Z46.4 zusätzlich zur Harninkontinenz verschlüsselt...

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Moin Moin, Herr Selter,

    Sie sind aber echt gandenlos. :erschreck:
    Für einen simplen kleinen Tippfehler gibt es bei Ihnen gleich einen ganzen Punkt Abzug... 8o
    Wie kann ich den denn wieder zurückgewinnen? :d_gutefrage:

    beste Grüsse

    beste Grüße

    Dr. René Holm, MBA
    elbamed GmbH
    Geschäftsstelle Hamburg

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen Herr Holm,

    ich zeige die gleiche Härte mir selber gegenüber. Bei meinem letzten bemerkten Vertipper habe ich zur Strafe 306 x den falsch buchstabierten Namen getippt (siehe hier).

    Da es sich in Ihrem Fall um ein minderschweres Tippvergehen handelt und nach meinen Unterlagen keine weiteren Schreibverstöße von Ihnen in letzter Zeit gemeldet wurden, wollen wir es bei einer Ermahnung belassen.
    Der abgezogene Punkt wir Ihnen somit wieder gutgeschrieben.

    Diese vorweihnachtliche Milde bitte ich aber nicht falsch zu verstehen... :d_zwinker: