• Schönen guten Tag Frau Piecha,

    1.
    Dass die Diagnose unter den Psychiatrischen Erkrankungen steht, heißt nicht, dass sie lediglich nach Diagnose durch einen Psychiater verschlüsselt werden darf. Selbstverständlich kann auch in einer Chirurgie eine Herzinsuffizienz und in einer Inneren Abteilung eine Fraktur verschlüsselt werden, wenn die entsprechende Diagnose vorlag und die Kriterien der Kodierrichtlinen erfüllt sind.

    2.
    Gerade durch die Hinweise und Aufzählungen im ICD zu den psychiatrischen Diagnosen ergibt sich, dass es sich hier um klinische Diagnosen handelt, die an klinischen Kriterien sowie eigen- und fremdanamnesetischen Angaben und nicht an objektivierbaren Paramentern festgemacht werden. Insofern ergibt sich hier erstens ein gewisser klinischer Beurteilungsspielraum des behandelnden Arztes und zweitens sollte sich aus der Anamnese vielleich ein Hinweis darauf ergeben, ob es sich um eine Episode, ein Rezidiv (wobei hier keineswegs das zwischenzeitliche völlige Ausbleiben der depressiven Stimmung verlangt wird, sondern schwankungen ausgedrückt werden) oder um eine Chronifizierung handelt.

    3.
    Allerdings ist der von Ihnen angegebene Schlüssel schon kritisch zu sehen, weil sich zwar einerseits hinsichtlich der Rezidivierung festgelegt wird, andererseits aber in Bezug auf die Ausprägung (schwer, mittelgradig, leicht) keine entscheidung getroffen wird (.9)

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,

    Herr Schaffert hat auf die wesentlichen Punkte bereits hingewiesen.


    MDK-„Gutachten“


    Aus formaler Sicht handelt es sich hier jedoch nicht um ein Gutachten (gutachterliche Stellungnahme).
    Der Gutachter schreibt: „hätte, könnte, kann“

    Ein Gutachter „weiß“ worum es geht, seine Stellungnahme ist anhand der Begründung nachprüfbar!


    Gruß

    Eberhard Rembs


    PS

    Zitat


    Original von KaPi:

    Und wie kodiert man eine \"psychische Herabgestimmheit\" ?

    andere rezidivierende affektive Störung F38.1