Hallo Forum,
seit 01.11.04 erfreuen wir unsere Kostenträger mit den ersten DRG-Abrechnungen.
Die AOK Hessen bemängelt, dass sie über den Datenträger-austausch \"doppelte Diagnosen\" erhalten hat, d.h. die übermittelte Hauptdiagnose wird auch als Nebendiganose im 301er Datensatz übertragen.
Die AOK ist der Meinung, dass dies nach den Kodierrichtlinien -m-E. kann es sich nur um die Datenübermittlungsvereinbarung handeln; in dieser habe ich einen solchen Passus jedoch nicht gefunden- nicht zulässig ist.
Unser Rechenzentrum (SAP - ISH) sieht sich nicht in der Lage, die Diagnosen entsprechen zu filtern.
Gibt oder gab es Häuser, die dasselbe Problem haben/hatten und was kann man tun (muß man die 301er Einstellungen ändern, oder die AOK....?) Diese hat jedenfalls angekündigt, solche Rechnungen nicht zu bearbeiten.