• Hallo liebe Forums-Mitglieder!

    Ich bin hier ganz neu im Forum und möchte erst mal mein Lob aussprechen. Ein echt tolles Forum, das mir schon oft geholfen hat Probleme zu lösen.


    Jetzt zu meiner Frage:

    Ich bin für die Abrechnung Ambulanter OP´s zuständig und mach das erst seit kurzem. Ich würd gern wissen ob ein Behandlungsfall genau so zu sehen ist wie bei der Abrechnung in der Praxis - also Quartal -?

    LIEBE GRÜSS AURORA

  • Hallo Aurora,
    die amb. OP nach § 115b ist nicht an Quartale gebunden, Sie stellen ja direkt der Kasse eine Rechnung und nicht der KV. Die Rechnung kann also unmittelbar nach Abschluß aller Behandlungsmaßnahmen erstellt werden. Sie kann auch quartalsübergreifende Konsultationen enthalten.
    Mfg

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.