Seltsames Gruppierungsergebnis Teil 2

  • Liebe NG,
    ich schließe mich Frau Bernauer an und werfe ein weiteres Phänomen auf. Bei folgender Konstellation:
    HD E65 (lokalisierte Adipositas)
    Proz. 5-903.3b (Lokale Lappenplastik an Haut Unterhaut, kleinflächig, Bauch

    liefern mir alle verwendeten Grouper den DRG
    K 01 Z Diabetischer Fuß

    Leider wurde hier etwas ganz anderes operiert (Abdominoplastik)...

    Kann jemand das nachvollziehen, oder operiert eine Abteilung ähnliche Fälle, und wie verschlüsseln Sie diese?

    Gru,
    Jan Cramer??(

    Dr. J. Cramer
    AGAPLESION Diakonieklinikum Hamburg

  • Hallo Herr Cramer!

    Bei uns habe ich die Abdominoplastik bisher mit 5-911.0b verschlüsselt. Allerdings ist die Indikation hier häufig die problematische Körperpflege/Hautinfekte wegen Fettschürzen.

    Unsicher bin ich bei der Kodierung von der Entfernung der dog ears, die einige Zeit nach einer Abdominoplastik entstehen können. In meinen Augen eher eine Schönheits-OP. So wat?

    MfG
    Katrin Thelen

  • Danke Frau Thelen,
    klar, ich vergaß zu erwähnen, dass das (5-911.0b) der Haupt-ICPM ist, der andere für das Replantieren des Nabels ein Nebencode, dennoch wundert mich das Ergebnis. Kann evtl. jemand das erklären?

    Jan Cramer

    Dr. J. Cramer
    AGAPLESION Diakonieklinikum Hamburg

  • Hallo Herr Cramer,

    ganz sicher bin ich mir nicht, aber ich habe bei einigen Zuordnungen zum Australischen OP-Schlüssel gesehen, dass der australische OP-Schlüssel nicht immer nach Lokalisation unterteilt ist.

    Da eine lokale Lappenplastik auch am "diabetischen Fuß" vorkommt und die DRG K01Z die erste ist, die die Fälle beim Grouping sozusagen "abfischt" kommen alle Lappenplastiken (egal wo) in diese DRG (vorausgesetzt man hat eine Hauptdiagnose für die MDC 10 - und bei der E65 hat man die).

    Da sich das DRG-System seine OP`s selbst raussucht, ist es unrelevant, ob sie die 5-911.0b als Haupteingriff haben.
    Würden die OP`s der K07Z Adipositas-Op`s (in die der Fall eigentlich gehören würde) vor den OP`s der K01Z geprüft werden, würde der Fall aufgrund der 5-911.0b in der richtigen DRG landen.
    Ich frage mich nun allerdings, wie das in Australien läuft? Dort müsste die von Ihnen genannte Kombination grundsätzlich in die gleich falsche DRG eingruppiert werden?!
    Mindestens genauso ratlos wie Sie, aber trotzdem viele Grüße
    Christa Bernauer
    Kreiskrankenhaus Heidenheim

    [ Dieser Beitrag wurde von c_bernauer am 15.03.2002 editiert. ]

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