Budgetverhandlungen und Mehr-/Mindererlösausgleich ab 2005

  • Liebes Forum,

    mir ist nicht ganz klar, wie für das Jahr 2005 und alle weiteren Jahre (sowohl während, als auch nach der Konvergenzphase) die Budgetverhandlungen ablaufen sollen. Verhandelt das Krankenhaus die jeweiligen Mengen der DRGs mit den Krankenkassen, woraus sich dann durch Berücksichtigung der jeweils gültigen Base rate das Budget ergibt (also Fallzahl x CMI x Base rate)?

    Und was passiert, wenn man ab 2005 das vereinbarte (Fallpauschalen-)Budget überschreitet? Der Mehr- und Mindererlösausgleich des § 3 Abs. 6 KHEntgG gilt ja nur für 2003 und 2004. Würde das bedeuten, dass die Krankenhäuser die Fallpauschalen für eine größere Anzahl an Fällen, als vereinbart wurde, komplett von den Krankenkassen erstattet bekommen würden bzw. dass sie bei einer geringeren Fallzahl den vollständigen Differenzbetrag wieder zurückzahlen müssen? Oder bekommen sie tatsächlich nur das vereinbarte Budget?

    Welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang der CMI? Muss der CMI oder das Budget erreicht werden? Wenn der CMI erreicht werden muss, dann tatsächlich durch die verhandelte Zusammensetzung der einzelnen DRG-Mengen?

    Mit anderen Worten: Welche der hier erwähnten Größen kann als \"relevanteste\" Steuergröße für Krankenhäuser ab 2005 angesehen werden?

    Vielen Dank,

    H. Grimminger

  • Guten Morgen Frau Grimminger,

    ein weites Thema, was Sie hier ansprechen.

    Die grundlegenden Infos über zu verhandelnde Tatbestände erhalten Sie aus §4 KHEntgG, die ab 2005 geltenden Ausgleichsregeln in § 4 Abs. 9.

    Die Frage nach der wichtigsten Steuergröße ist nicht so einfach zu beantworten. M. E. wäre es i. d. R. opportun, den vereinbarten Casemix zu erreichen. Hierbei ist es zunächst mal egal, mit wie vielen Fällen Sie Ihren CM generieren. Wenn man nahezu eine Punktlandung schafft, hat man auch die geringsten Probleme mit dem Ausgleich. Sofern man den vereinbarten CM überschreitet, muss man unter Berücksichtigung der Ausgleichsregeln sehr genau prüfen, welche Patienten man noch behandeln sollte (deckt der Selbstbehalt die variablen Kosten? ), sofern bei diesen tatsächlich Steuerungspotential vorhanden ist.

    Gruß
    Norbert Schmitt

    Gruß

    Norbert Schmitt

  • Hallo,

    interessant ist hierzu das Mindererlöse im Zusatzentgeltbereich überhaupt nicht ausgeglichen werden, Mehrerlöse hier aber zu 75% ausgeglichen werden...

    Gruß

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Hallo,

    habe ich aus einer Fortbildung und es steht wohl was von 25% die auszugleichen sind, ergo 75% verbleiben....weiss aber nicht wo der Referent das her hatte

    Gruß

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Hallo Herr Lückert,

    das mit den ZE-Ausgleichen steht im FPÄnderungsGesetz (unter Punkt 9).
    Wieso wundern Sie aber über einen Erlösausgleich für Zusatzentgelte? Die meisten ZEs sind doch reine Sachkosten bzw sachkostenlastig, wenn sie also keinen Stent implantieren oder kein Medikament verabreichen dann sollte Ihnen auch kein Ausgleich dafür zustehen.
    Bereitschaftskosten oder ähnliches (für Personalvorhaltung) fallen bei ZEs ja idR nicht an.
    Und die Mehrerlösregelung soll die KHs eben disziplinieren nicht beliebig nach oben die Mengen auszuweiten.

    Viele Grüße
    D. Endres

  • Hallo,

    klar sind die ZE primär für Sachkosten, aber letzlich geht es mir um Gesamtbudgetauswirkung.

    Und die ist dann fatal, wenn zu viele ZE geplant sind. Schließlich wird der entsprechende Anteil aus dem reinen DRG-Budget herausgerechnet und damit die Basisrate gesenkt. Man wir also doppelt bestraft (auch durch Liquiditätssenkung!), umgekehrt wird man für geringe Schätzungen belohnt, die Basisrate wird höher (ergo Liquidität steigt) und die Sachkosten sind dann ja zum grossteil in diesem DRG-Budget enthalten und es wird trotzdem noch 75% ausgeglichen....

    Also alle sehr teueren Häuser, die sicher die Kappungsgrenze reissen, werden vernüftigerweise ihren ZE-Anteil so niedrig wie möglich aushandeln.

    Das ganze wird erschwert, da die Planung ja nur auf Vermutungen fusst, da ja vielfach gar keine fallbezogene Medikamentenmengen aus 2004 vorliegen, sondern wohl häufig geschätzt werden muss (oder prüft hier jemand alle Patientenakten?)...

    Gruß

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin