Liebes Forum,
mir ist nicht ganz klar, wie für das Jahr 2005 und alle weiteren Jahre (sowohl während, als auch nach der Konvergenzphase) die Budgetverhandlungen ablaufen sollen. Verhandelt das Krankenhaus die jeweiligen Mengen der DRGs mit den Krankenkassen, woraus sich dann durch Berücksichtigung der jeweils gültigen Base rate das Budget ergibt (also Fallzahl x CMI x Base rate)?
Und was passiert, wenn man ab 2005 das vereinbarte (Fallpauschalen-)Budget überschreitet? Der Mehr- und Mindererlösausgleich des § 3 Abs. 6 KHEntgG gilt ja nur für 2003 und 2004. Würde das bedeuten, dass die Krankenhäuser die Fallpauschalen für eine größere Anzahl an Fällen, als vereinbart wurde, komplett von den Krankenkassen erstattet bekommen würden bzw. dass sie bei einer geringeren Fallzahl den vollständigen Differenzbetrag wieder zurückzahlen müssen? Oder bekommen sie tatsächlich nur das vereinbarte Budget?
Welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang der CMI? Muss der CMI oder das Budget erreicht werden? Wenn der CMI erreicht werden muss, dann tatsächlich durch die verhandelte Zusammensetzung der einzelnen DRG-Mengen?
Mit anderen Worten: Welche der hier erwähnten Größen kann als \"relevanteste\" Steuergröße für Krankenhäuser ab 2005 angesehen werden?
Vielen Dank,
H. Grimminger