Liebe KollegInnen,
drei Fragen zu Zusatzentgelten:
1. Wir haben diese bei der letzten Budgetvereinbarung nicht explizit verhandelt. Können wir sie ab 2005 trotzdem abrechnen und uns auf die veränderte, aber verbindliche Gesetzteslage berufen ?
2. Eine Hämodialyse wird nicht direkt bei uns durchgeführt, sondern im Rahmen einer Verbringung. Abrechnungsfähigkeit vorausgesetzt, gehe ich davon aus, dass wir eine Rechnung von KH B bekommen und diese Leistung dann gegenüber der KK selbst abrechnen. Ist diese Auffassung hier mehrheitsfähig ?
3. Wo finde ich eine genauere Leistungsbeschreibung der Zusatzentgelte ? In Anlage 2 bzw. Anlage 5 wird bspw. die ZE10 \"Künstlicher Blasenschließmuskel\" nicht weiter differenziert. Ist damit die Anlage oder die Versorgung oder ... gemeint ?
Danke für alle Tipps.
Gruß
Popp