Zusatzentgelte: 3 Fragen

  • Liebe KollegInnen,

    drei Fragen zu Zusatzentgelten:

    1. Wir haben diese bei der letzten Budgetvereinbarung nicht explizit verhandelt. Können wir sie ab 2005 trotzdem abrechnen und uns auf die veränderte, aber verbindliche Gesetzteslage berufen ?

    2. Eine Hämodialyse wird nicht direkt bei uns durchgeführt, sondern im Rahmen einer Verbringung. Abrechnungsfähigkeit vorausgesetzt, gehe ich davon aus, dass wir eine Rechnung von KH B bekommen und diese Leistung dann gegenüber der KK selbst abrechnen. Ist diese Auffassung hier mehrheitsfähig ?

    3. Wo finde ich eine genauere Leistungsbeschreibung der Zusatzentgelte ? In Anlage 2 bzw. Anlage 5 wird bspw. die ZE10 \"Künstlicher Blasenschließmuskel\" nicht weiter differenziert. Ist damit die Anlage oder die Versorgung oder ... gemeint ?

    Danke für alle Tipps.

    Gruß
    Popp

  • Hallo Herr Popp!

    zu 1.: Alle mit festen Beträgen versehenen ZE\'s sind ab 01.01.05 auch ohne Vereinbarung abrechenbar.

    zu 2.: Die Dialyse wird, bei Fortführung einer Dialysebehandlung, durch das erbringende Krankenhaus direkt mit dem Kostenträger abgerechnet. Seit 2003 verfahren wir so, ohne Probleme mit den Kassen.

    Bei akut Dialysen, vorher nicht behandlungsbedürftig, muß mit den Kostenträgern eine entsprechende Vereinbarung bestehen.

    zu 3.: Die Leistungsbeschreibung ergibt sich aus den zugeordneten OPS-Codes (s. Spalte 4 Anlage 5).

    Frohes Fest
    F. Killmer

    Frank Killmer