Metastasenkodierung bei moribundem Zustand

  • Hallooo, noch jemand da, so kurz vor dem Fest?

    Wenn ein Pat. moribund mit multiplen Metastasen bei Magen- Ca stationär aufgenommen wird, es nur zur Transfusion kommt, Analgetika verabreicht werden und dann verstirbt, kodiere ich dann die Metastasen mit? Der Pat. kam innerhalb der oGVD nach OP in d. KH. Wer weiß Rat? Vielen Dank und allen Lesern, Ratgebern und allen anderen schöne Feiertage, das wünscht Claudi !!

  • Wer hat schon Zeit für Feiertage?
    Zunächst sehe ich bei dem Patienten keine Kriterien für eine Fallzusammenführung, denn der Grund für die Wiederaufnahme ist das fortschreitende metastasierende Magenkarzinom und keine Komplikationen der Behandlung.

    Die DKR 0201d zeigt mal wieder unzureichende Praxisnähe und ist eher verwirrend als hilfreich:

    \"Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und die zugrunde liegende Erkrankung zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist, ist das Symptom als Hauptdiagnose zu kodieren, sofern ausschließlich das Symptom behandelt wird. Die zugrunde liegende Erkrankung ist als Nebendiagnose-
    Kode anzugeben.\"

    Wie soll das gehen bei der Tumor-Anämie ? Denn dies wäre ja das führende Symptom, welches eine Krankenhausbehandlung (Transfusion) am besten begründet.

    Also mein Vorschlag:

    Hauptdiagnose: Magen-Ca (auch wenn der Primärtumor radikal entfernt worden ist)
    Nebendiagnosen: alle noch vorhandenen Metastasenlokalisationen (z.B. Peritoneum, Lymphknoten, Leber),
    Anämie D63.0* als Sekundärkode zum Magen-Ca (+ Transfusions-Prozeduren), chronische Schmerzen R52.1.

    Ich würde auch keinesfalls die Metastasen als ND weglassen, denn sie beeinflussen die Schwere der Erkrankung zweifellos.

    Schöne Feiertage und einen guten Start in die Konvergenzphase !

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

  • Grüß Gott, Herr Bartkowski,
    ich habe mir gerade noch einmal den Beitrag über die \"Metastasenkodierung bei moribundem Zustand\", begonnen von Claudi am 23.12.04, angeschaut und bin jetzt doch über eine Formulierung gestolpert, die Sie in Ihrer Antwort verwenden.
    Zitat:\"Ich würde auch keinesfalls die Metastasen als ND weglassen, denn sie beeinflussen die Schwere der Erkrankung zweifellos.\"
    Nach den DKR D003b werden nur solche Krankheiten als ND kodiert, die das Patientenmanagement im Sinne von pflegerischen, therapeutischen oder diagnostischen Maßnahmen beeinflussen.
    In dem von Claudi geschilderten Fall sehe ich zwar eindeutig die medizinische Tragweite der bestehenden ND, im Sinne der DKR kann ich eine Kodiernotwendigkeit jedoch nicht unbedingt nachvollziehen. Oder habe ich etwas überlesen?

    Freundliche Grüße aus Unterfranken
    Jürgen Kistler

  • Hallo Herr Kistler,
    dieses Problem wird ja schon seit Jahren kontrovers diskutiert. Ich empfehle, die DKR D003d nicht zu eng auszulegen. Metastasen werden in der Regel immer das Patientenmanagement beeinflussen und einen höheren diagnostischen, therapeutischen oder pflegerischen Aufwand begründen, wenn der Patient wegen des Tumorleidens behandelt wird.
    Nur wenn der Patient wegen einer ganz anderen Erkrankung behandelt wird und die Tumorerkrankung insgesamt nur \"Nebensache\" ist, würde ich auf die Kodierung verzichten, sofern die Kriterien der DKR D003d nicht zutreffen.
    Eine eindeutige Kodierrichtlinie zu diesem Problem ist dringend erforderlich.
    Beste Grüße aus Berlin

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin