Liebes Forum,
bin doch etwas :boese: . Habe jetzt gleich 6 Anfragen aus dem Jahr 12/2003 erhalten.
Muss man die nach dieser langen Zeit eigentlich beantworten?!
Wie wird in anderen Häusern verfahren?
Danke für die Hilfe
Gruß
Mia
Liebes Forum,
bin doch etwas :boese: . Habe jetzt gleich 6 Anfragen aus dem Jahr 12/2003 erhalten.
Muss man die nach dieser langen Zeit eigentlich beantworten?!
Wie wird in anderen Häusern verfahren?
Danke für die Hilfe
Gruß
Mia
Hallo mia katze,
das regeln üblicherweise die Landesverträge nach § 112 SGB V. Da diese unterschiedlich sind, kommt es auf den Vertrag an, in desssen Geltungsbereich das Krankenhaus liegt.
Für Zweifel an den Notwendigkeit der stationären Behandlung kann man ersatzweise die ständige Rechtsprechung des BSG heranziehen, die meines Wissens von den Kostenträgern verlangt, umgehend eine Prüfung durch den MDK zu veranlassen. Eckdatum ist der Rechnungseingang beim Kostenträger.
Hallo Herr Nast,
so wie es aussieht, werde ich also die Anfragen beantworten müssen.
Trotzdem ist es ärgerlich.
Das Jahr fängt ja schon super an.
Gruß Mia
Hallo Mia,
solche \"Ärgernisse\" gibt es doch auf beiden Seiten. Ich bekomme zur Zeit Unmengen von Nachberechnungen. Der älteste Fall ist aus dem November 2002! Es wird halt immer wiederr noch etwas geprüft.
Liebe Grüße und für den Rest des Jahres weniger Ärger!