Hallo Forum, Hallo InEK -
im Handbuch zur Fallkostenermittlung heisst es :
\"...erbrachte Leistungen ...sind z. B. anhand von Punkten eines Leistungskatalogs wie GOÄ, DKG-NT oder EBM als Bezugsgrößen zu bewerten. Der Kalkulationssatz ist dann definiert als krankenhausspezifische Kosten je Leistungspunkt.\"
Die Entwicklungshistorie dieser Leistungskataloge basiert nun allerdings auf den \'alten\' Bemessungsgrundlagen der deutschen Vergütungslandschaft.
Meine Frage ist : Wird das auch zukünftig so bleiben ? Oder ist ( vom InEK ) geplant, neue,einheitliche, neutrale Leistungskataloge als Bewertungsgrundlage zu entwickeln und einzuführen ?
Viele Grüße
Rismatik