Werden vom InEK neue 'Einheitsleistungskataloge' definiert ?

  • Hallo Forum, Hallo InEK -

    im Handbuch zur Fallkostenermittlung heisst es :

    \"...erbrachte Leistungen ...sind z. B. anhand von Punkten eines Leistungskatalogs wie GOÄ, DKG-NT oder EBM als Bezugsgrößen zu bewerten. Der Kalkulationssatz ist dann definiert als krankenhausspezifische Kosten je Leistungspunkt.\"

    Die Entwicklungshistorie dieser Leistungskataloge basiert nun allerdings auf den \'alten\' Bemessungsgrundlagen der deutschen Vergütungslandschaft.

    Meine Frage ist : Wird das auch zukünftig so bleiben ? Oder ist ( vom InEK ) geplant, neue,einheitliche, neutrale Leistungskataloge als Bewertungsgrundlage zu entwickeln und einzuführen ?

    Viele Grüße
    Rismatik

  • Hallo Her Rismatik,

    es geht im Kalkulationshandbuch nur um eine Verteilung der Kosten. Da ist es zunächst einmal egal, wie alt dieses System ist. An den Gesamtkosten ändert sich für das Krankenhaus ohnehin nichts. Bei besseren Punktesystemen könnte sich nur die Zuordnung der Kosten zu den einzelnen DRGs verbessern. Dazu wäre aber auch eine Kalkulation der tatsächlich anfallenden Kosten in der Erarbeitung dieser Systeme notwendig. Das ist aber, glaube ich, so nicht durchgeführt worden. Ob der ab April gültige EBM aktuellere Kostenverteilungen zulässt, muss sicher abgewartet werden.
    Die Forderung nach einem neuen Kalkulationshandbuch mit spezifischerer Kostenverteilung als das Umlageverfahren wird schon lange gefordert. Ich denke aber, dass sich auch damit nichts ändern wird am Heranziehen solcher \"Quasibewertungsinstrumente\" für die Kostenkalkulation im Krankenhaus.
    Ich glaube auch nicht, dass sich das InEK für die Entwicklung dieser Punktesysteme verantwortlich zeigen wird (siehe Aufgaben InEK).

    Gruß

    B. Domurath
    Bad Wildungen

  • Hallo,

    ich halte die EBM/GOÄ auch für eine nicht besonders geeignete Methode die Kosten zu verteilen. Das Hauptproblem, ist, wie ja schon angesprochen, das es kaum Alternativen gibt.

    Besonders wenn ich daran denke, das z.B. die Laborkosten über einen Schlüssel verteilt werden, der historisch gewachsen noch nach Nass-Chemischer Logik der 60-70iger Jahre gestrickt ist und die Realität der heutigen Multi-Analyser nicht im Ansatzt wiedergibt (deren Kosten sind z.B. auch von der Auslastung abhängig (Für alle Westdeutschen Unikliniken , schauen Sie mal in diesen Bereich...sie werden ein riesen Einsparpotential finden.....und alle privatliquidierenden C4-Prof\'s wie ein Mann gegen sich haben :biggrin: ], da die teuerern Eichmessungen ja täglich durchgeführt werden müssen und dann ist es egal ob sie 10 Analysen machen oder 300 machen, dazu kommen noch die gesetzlichen QS-Probenläufe...die auch regelmässig zu Buche schlagen),kann man sich vorstellen wie schlecht der Kostenbezug sich schließlich in den DRG\'s wiederfindet.

    Hier wäre auf alle Fälle Handlungsbedarf...nur glaube ich nicht, dass das INEK zuständig ist....und da liegt das Problem, dafür ist scheinbar keiner zuständig. Das wäre ein sehr grosse Herausforderung hier einen \'gerechteren\' und v.a. praktikablen Verteilungsschlüssel zu entwickeln....sowas wäre doch hervorragend für die Beforschung oder?

    Gruß

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin