Kodierung Mitralklappeninsuffizienz etc. als ND

  • Liebes Forum,

    in unserer Klinik stellt sich immer wieder die Frage, ab wann eine Mitralklappeninsuffizienz, Aortenklappeninsuffizienz etc., die nur konservativ behandelt wird, kodierbar ist.

    Eine Echokardiographie ist nach Meinung des MDK kein erhöhter Behandlungsaufwand, da dieses bei Herz-Kreislauferkrankungen zur Routine gehört. Auch das Ausstellen eines Herzpaßes, Empfehlung Endokarditisprophylaxe usw. ist nicht ausreichend.

    Welche Voraussetzungen sollten erfüllt sein, um diesen Code angegeben zu können?

    Danke! JABI

  • Lieber Jabi,

    die Vorraussetzungen stehen ja ziemlich eindeutig in der DKR D003d. Dort steht auch, dass pathologische diagnostische Befunde nur dann kodiert werden, wenn sie eine therapeutische Konsequenz, oder eine weiterführende Diagnostik nach sich ziehen.
    Da wird es nun spitzfindig: Z.b. ein UKG wegen einer MI führt zur Dokumentationswürdigkeit der MI. Ein UKG, welches aus aderen Gründen gemacht wurde, und bei der man auch eine MI feststellt, erlaubt keine Verschlüsselung der MI. Die Erwähnung eines Klappenfehlers in einem Arztbrief, oder einem Herzpass alleine wird auch nicht ausreichend sein.

    Generell gibt es aber keinen Schwellenwert für eine Nebendiagnose. Können sie eine Therapie, oder eine Diagnostik (oder den erhöhten Betreuungsaufwand)direkt auf eine Erkrankung beziehen, so ist diese als ND zu dokumentieren. Das Argument \"Wäre ja eh gemacht worden, ist ja Routine\" des MDK ist alleine kein Grund, Erkrankungen nicht zu verschlüsseln.

    Stefan Stern

    Dr. Stefan Stern :sterne:
    Klinik für Anästhesiologie
    Klinikum der Universität München

  • Hallo JABI,
    Sie schreiben: „....die nur konservativ behandelt wird....“.
    Wenn dem so ist, dass Sie eine Erkrankung behandeln (auch konservativ) dann muss diese auch nach den DKR kodiert werden. Hierzu reicht m.E. bereits die Fortsetzung der medikamentöse ambulanten Behandlung.
    Es reicht auch aus wenn Sie aufgrund eines auskultatorischen Befundes eine weitere Untersuchung durchführen, die die Erkrankung bestätigt. Auch ohne folgende Therapie ist die Voraussetzung für die Kodierung in diesem Falle gegeben.

    Siehe hierzu auch : Nebendiagnonsen in 2005 :deal:

    Gruß MiChu :sonne:

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo, JABI!

    MI als Zufallsbefund beim Echo --> nicht kodieren!
    MI mit perioperativer Antibiose --> Aufwand --> kodieren!
    MI im Zusammenhang einer manifesten Herzinsuffizienz, Medikamentengabe wirksam für Herzinsuff UND MI --> kodieren!
    Routine-Echo im Rahmen einer kardiologischen Diagnostik mit auffälligem Befund ohne therapeut. Konsequenz --> nicht kodieren.
    Gezielt Echo NACH auffälliger Auskultation --> kodieren!

    So machen wir\'s (in Übereinstimmung mit MDK)

    Gruß

    T. Flöser

  • Allen Herren herzlichen Dank für die prompte Antwort.

    Ich hoffe, ich kann meinen kardiologischen Oberarzt in dieser Frage jetzt doch etwas besänftigen und ihn ermutigen, gegen jede zweifelhafte Anfrage bzw. Streichung seitens des MKD Widerspruch einzulegen.


    Viele Gr.

    JABI (auch MedConOG - dienstl.)