Hallo Forum!
Ich habe hier noch einen Altfall und stehe gerade ein wenig auf dem Schlauch. In § 1 Abs. 5 bzw. Abs. 6 KFPV 2003 bzw. 2004 steht:
Für Art und Höhe der abzurechnenden Fallpauschale ... ist der Tag der Aufnahme in das Krankenhaus maßgeblich.
OK, ich habe das soweit verstanden, dass Abrechnungsregeln und KFPV 2003 gelten. Aber welcher Basisfallwert wird in Ansatz gebracht und wo steht das?
Danke für die schnelle Hilfe!
Gruß
Versus