Abrechnung Überlieger 2003/2004

  • Hallo Forum!

    Ich habe hier noch einen Altfall und stehe gerade ein wenig auf dem Schlauch. In § 1 Abs. 5 bzw. Abs. 6 KFPV 2003 bzw. 2004 steht:

    Für Art und Höhe der abzurechnenden Fallpauschale ... ist der Tag der Aufnahme in das Krankenhaus maßgeblich.

    OK, ich habe das soweit verstanden, dass Abrechnungsregeln und KFPV 2003 gelten. Aber welcher Basisfallwert wird in Ansatz gebracht und wo steht das?

    Danke für die schnelle Hilfe!

    Gruß

    Versus

  • Hallo Versus,

    Zitat Versus

    Zitat

    Aber welcher Basisfallwert wird in Ansatz gebracht und wo steht das?


    Auch hier ist das Aufnahmedatum entscheidend. Aufnahme in 2003, dann auch den Basisfallwert 2003 verwenden.


    Verregnete und stürmische Grüße aus dem Norden

    MSimon
    :sonne: :sonne: :kangoo:

  • Hallo Herr MSimon!

    Nur nochmal zu Sicherheit:

    Den Zahlbasisfallwert, oder den ohne Erlösausgleiche? Ich bin da durch Postings bei einem früheren Thema sehr verunsichert worden.
    :sterne:

    Gruß

    Versus

  • Schönen guten Tag Herr Versus!

    Wie sie richtig zitiert haben, ist für Art und Höhe der DRG der Tag der Aufnahme maßgeblich.

    Folglich ist auch der Basisfallwert zu verwenden, der am Tag der Aufnahme galt. Sofern also für 2003 ein genehmigtes DRG-Budget vorlag (was anzunehmen ist, wenn 2003 DRGs abgerechnet wurden) dann ist der sich aus der Genehmigung ergebende Zahlbasisfallwert zu verwenden. Erst bei Patienten die nach dem Jahreswechsel aufgenommen werden fallen die Ausgleiche und Berichtigungen weg, falls noch kein neues Budget zu diesem Zeitpunkt vereinbart bzw. genehmigt war.

    In der Genehmigung steht dies auch in etwa so drin:
    Basisfallwert: Vom <Datum Beginn> bis 31.12.2003 <BFW mit Ausgleichen>, ab 01.01.2004 <BFW ohne Ausgleiche>

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,