Neubildung unsicher im Staging

  • Ein Patient wird zur Staginguntersuchung nach 2003 entfernten Tumor aufgenommen.
    In der Untersuchung findet sich ein metastasenverdächtiger Befund an der Leber.
    Der Patient wird entlassen und wieder einbestellt zur weiterführenden Diagnostik.
    Wie wird der unklare Befund in diesem Falle kodiert?
    Neubildung unsicher, abnormer Befund im Röntgen oder fällt er weg, weil weiterführende Diagnostik in diesem Aufenthalt nicht stattfindet.

    Gruß und danke vorab

    Nastie :d_gutefrage:

  • Guten Abend

    Hatte mich schon auf Antwort anderer Leser gefreut, aber leider....

    Vor diesem Problem stehe ich auch des öfteren !!

    Der Pat. wird ja wegen Tumor / Metastasensuche aufgenommen


    Wäre für eine Antwort zur Klärung auch sehr dankbar


    Schönes Wochenende :hasi:

  • Hallo Forum,
    meine Idee war ursprünglich:
    Z...Nachuntersuchung nach Kombitherapie wegen bösartiger Neubildung
    Z...Bösartige Neubildung in der Eigenanamnese.
    Die Leberläsion würde ich in diesem Aufenthalt nicht kodieren, weder als unsichere Neubildung noch als auffälliger Befund in der Radiologie, da
    keine weiteren diagnostischen Maßnahmen veranlasst werden.
    Erst im nächsten Aufenthalt soll Diagnostik erfolgen, hier ggf. sogar Histo.
    Hat jemand noch eine andere Idee?
    Beste Grüße
    Nastie :roll:

  • Hallo,

    da es sich bei dem Leberbefund um einen Erstbefund (also anamnestisch noch nicht bekannt)handelt, ist dies die HD: also z. B. bösartige Neubildung unbek. Verhaltens. Eine Therapie muss nicht erfolgt haben.
    Gruß
    Ordu

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,

    Zitat

    Original von Nastie:
    Ein Patient wird zur Staginguntersuchung nach 2003 entfernten Tumor aufgenommen.

    Geht es hier um die HD?

    Die DKR 0201D:

    Der Malignom-Kode ist als Hauptdiagnose für jeden Krankenhausaufenthalt zur Behandlung der bösartigen Neubildung und zu notwendigen Folgebehandlungen (z.B. Operationen, Chemo-/Strahlentherapie, sonstige Therapie) (siehe Beispiel 2) sowie zur Diagnostik (z.B. Staging) (siehe Beispiel 3) anzugeben, bis die Behandlung endgültig abgeschlossen ist, also auch bei den stationären Aufenthalten, die beispielsweise auf die chirurgische Entfernung eines Malignoms folgen. Denn obwohl das Malignom operativ entfernt worden ist, wird der Patient nach wie vor wegen des Malignoms behandelt.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Die erfolgte Staginguntersuchung wollte ich nach KDR 0209d verschlüsseln \"Nachuntersuchung wegen bösartiger NB\",
    da die Behandlung abgeschlossen war, der Tumor nicht mehr nachweisbar ist.
    Nun ist die Frage, ob die Leberläsion verschlüsselt werden sollte und ich den Fall dann so kodiere, dass die ursprüngliche bösartige Neubildung wieder zur Hauptdiagnose wird.?????? :d_gutefrage:

    Gruß
    Nastie