Krankenhausentgeltgesetz §9 u. §21

  • Hallo Forum,

    im dimdi.news.icd10 habe ich auf meine Frage (§301-Datensatz DRG-relevant?) seit dem 3. Februar 2002 leider keine Antworten bekommen. Vielleicht schreibt hier jemand etwas.

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    Welche Informationen gibt es darüber, wie die §301-Daten im Falle eines DRG-Einstiegs technisch gesehen "für die Fütterung" eines Groupers benutzt werden können?

    Ist es insbesondere irgendwo geregelt, ob lediglich die bei der Entlassung im ETL-Segment übergebenden Daten verwendet werden? Meines Wissens würden dann keine Prozeduren zur Verfügung stehen.

    Werden die bereits mit dem Aufnahmedatensatz übermittelten Diagnosen für das Grouping herangezogen?

    Welches ist die derzeit gültige §301-Durchführungsverordnung?

    Müssten die Daten nicht in anderer Form übermittelt werden, nämlich als Liste von Diagnosen und Liste von Prozeduren? Wozu benötigt ein DRG-System FAB-Segmente? (Fachabteilungs-Daten?)
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    Nach meinem offenen Brief an den BfD bezüglich der Zulässigkeit der Übermittlung personenbezogenen Gesundheitsdaten an die Krankenkassenverwaltungen warte ich ja immer noch auf eine Reaktion von offizieller Stelle.

    Immerhin gibt es inzwischen recht detaillierte Vorgaben im Krankenhausentgeltgesetz zur Datenstruktur

    http://www.g-drg.de/service/downlo…satz_020131.pdf

    Entgeltgesetz mit Begründung:
    http://www.nkgev.de/download/maerz2002.zip



    s. hier insbesondere
    Krankenhausentgeltgesetz
    §21 Übermittlung und Nutzung von DRG-Daten
    mit deutlichen Hinweisen zum Datenschutz, betrifft aber nur die Krankenhäuser und die Datenstelle, nicht die Krankenkassen.

    Aber entweder, ich habe etwas überlesen, oder es fehlt der Hinweis, wie denn nun der einzelne Fall abgerechnet werden soll, bzw. welche Daten bei der Entlassung feststehen müssen.

    Hier ist also noch alles offen, oder hilft §9 weiter?

    Insbesondere Punkt 3. (Abrechnungsbestimmungen) sollten möglichst bald geklärt werden.

    Offene Fragen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

    Wer gruppiert, KH und/oder Krankenkasse?

    Wenn das KH gruppiert, reicht es evtl. aus, der KK nur die DRG mitzuteilen?

    Wenn nicht, reicht es evtl. (aus Datenschutzgründen) zusätzlich nur die signifikanten ICD/OPS (diejenigen, die der Grouper intern auswählt, das könnten von 15 Diagnosen und 30 Prozeduren die HD, z. B. 3 CCL-ND und 1 bis 2 Prozeduren sein) zu übermitteln?

    Müssen die KK-Daten (§301 SGB V) mit den Daten der Datenstelle (§21) verprobt werden?

    Wenn die KK gruppiert (und das letzte Wort hat), (wie) werden die DRGs an das KH zurück übermittelt und wieder ins KIS eingepflegt, sind hier Differenzen zur KH-Gruppierung überhaupt denkbar?

    Können KK gruppieren (dezentrale Struktur der KK-Niederlassungen, noch nicht flächendeckende DFÜ-Anwendung, EDV-Ausstattung)?

    Welcher Grouper wird verwendet?

    Bei so vielen potentiellen Problemen, könnte man da vielleicht für das Optionsmodell (auch aus Zeitgründen) evtl. auf eine §301-Übermittlung vollständig verzichten und nur die Datenstellendaten (§21) für Budgetabschlagszahlungen verwenden?
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    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Bernhard Scholz
    DRG-Beauftragter
    Kliniken des Landkreises Freyung-Grafenau gGmbH

    [ Dieser Beitrag wurde von Scholz am 05.04.2002 editiert. ]

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Lieber Herr Scholz,

    ich möchte mich Ihrem Fragenkatalog gerne anschließen und vorschlagen, diesen als offenen Brief an die Selbstverwaltungspartner und das BMG zu senden:kong:. Meine Unterschrift hätten Sie.
    Andererseits könnten wir hier natürlich auch wieder eine spekulative Diskussion starten. Wobei ich zu Ihrer Frage "Wer groupiert?" ganz sicher bin, dass natürlich beide Seiten gruppieren werden. Zwar soll es ja zertifizierte Grouper geben, so dass immer die gleiche DRG zu erwarten wäre. Aber welche Kasse traut schon einem KH und andersherum :itchy:. Und natürlich muss ich ja durch hausinternes Gruppieren die ganz groben Schnitzer vor Datenübermittlung ausschließen, um nicht noch des Upcodings bezichtigt zu werden. Macht Nix, die Software-Industrie und Grouperanbieter freuts...

    Noch an Herrn Sommerhäuser: Wäre die Liste nicht ein Start für die angedachte regelmäßige Mailing-, bzw. Fragenaktion von uns Forumsmitgliedern. (Finde gerade nicht mehr den Thread, wo wir darüber schon mal gesprochen hatten).

    Viele Grüße aus dem eiskalten Berlin

    Thilo Köpfer