Krampfanfall während stat. Aufenthalt.

  • Liebes Forum,
    es ist mir eine große Hilfe ihre Meinung bei diesem Fall zur Kodierung zu hören.
    Ein Patient wurde wegen COPD stationär behandelt, während des Aufenthaltes erlitt er einen Krampfanfall bei bekanntem Epilepsieleiden. Die Epilepsie wurde mit G40.9 verschlüsselt und zusätzlich die R56.8 Krampfanfall. Diese Kodierung wird angezweifelt. Bei bekannter Epilepsie darf die R56.8 nicht kodiert werden, weil die zugrundeliegende Erkrankung bereits bekannt ist.
    Meine Meinung ist allerdings, dass die zugrundeliegende Krankheit zwar bekannt ist, aber in diesem Aufenthalt ein Krampfanfall stattgefunden hat, der auch zusätzlichen Aufwand verunsacht hat und deshalb auch extra kodiert gehört.
    Wie ist ihre Meinung. Danke
    A.Barthel

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,

    sehen sie bitte hier.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau