Hauptdiagnose bei Zus.führung wegen Rückverlegung

  • Hallo Forum,

    welche Diagnose wird bei einer Fallzusammenführung wegen Rückverlegung innerhalb von 30 Tagen zur Hauptentlassdiagnose?
    1. Aufenthalt vom 13.12.- 23.12.04, J18.1
    2. Aufenthalt vom 25.12.- 10.01.05, I48.11
    Bei Fallzusammenlegung muss ich eine neue Hauptentlassdiagnose angeben. Mir scheint diese Variante der Zusammenlegung ziemlich unsinnig zu sein.

    Gruß
    GeRo

  • Hallo GeRo!

    Mir scheint das ganze Abrecnungssystem unsinnig zu sein.
    Meines Erachtens ist die J18.1 HD des gesamten Aufenthaltes. Diese hat schließlich die stationäre Aufnahme verursacht.

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

  • Hallo, GeRo!

    Wie stellt sich denn der Fall insgesamt dar? Mich interessiert, warum der überhaupt zusammengelegt werden soll! Wie schaut\'s mit Nebendiagnosen bzw. Prozeduen? Das Abrechnungssystem ist schon irre; gut, wenn man sich dann wenigstens gegenseitig unterstützen kann.

    Schönen Gruß
    vor Kassenschluß

  • Hallo Kassenprüfer,

    Fallzusammenführung auf Grund §3 Abs.3 KFPV 2005, da es sich hier um eine Rückverlegung innerhalb von 30 Tagen nach Entlassung handelt.

    Ich bin mir fast sicher, dass Sie Ihre Frage gestellt haben, da Sie das Wort \"Rückverlegung\" nicht beachtet haben, sondern zumindest gedanklich bei der Fragestellung von einer Wiederaufnahme ausgegangen sind. Stimmt\'s ???

    MFG

    Mr. Freundlich